Studierende

Das Grundpraktikum soll Ihnen frühzeitig einen Eindruck Ihres späteren Arbeitsfeldes bieten. Ziel ist ein intensives Kennenlernen der Schulpraxis aus der Sicht von Lehrer:innen. Durch Hospitationen und eigene Unterrichtsversuche werden Sie erste Einblicke sammeln, die die Grundlage für einen Perspektivwechsel in Richtung eines professionellen Lehrerbildes darstellen. Sie sollen dabei auch durch Reflexion Ihre Haltung und Eignung gegenüber dem Lehrberuf überprüfen. Es existieren damit drei thematische Schwerpunkte: Eignung, Beobachten und Unterrichten.

Jasmin Tischer

Sachbearbeitung
Nora-Platiel-Str. 1, Raum: 1207a
Telefon: +49 561 804 3971
refsps.tischer@uni-kassel.de

Alina Moßig

Sachbearbeitung
Nora-Platiel-Str. 1, Raum: 1207a
Telefon: +49 561 804 7203
refsps.mossig@uni-kassel.de


Das Grundpraktikum wird i.d.R. im zweiten oder dritten Semester absolviert und hat einen Umfang von 10 Credits. Die Anmeldung findet entsprechend im ersten oder zweiten Semester statt.

Das Grundpraktikum umfasst einen fünfwöchigen Schulaufenthalt (im Block) und Projektseminare mit einem Umfang von insgesamt 4 SWS.


Universitärer Teil

  • 2 SWS vorbereitende Lehrveranstaltung im Kernstudium (semesterbegleitend)
  • 2 SWS Praktikumsbegleitende  und- auswertende Veranstaltung                                                          (in der vorlesungsfreien Zeit)

Schulpraktischer Teil

Blockphase (100h)

5 Wochen mit einer Anwesenheit von ca. 100 Zeitstunden in der Schule (ganzwöchige Anwesenheitspflicht)

 

Teil der auswertenden Veranstaltung ist ein 30-minütiges Abschlussgespräch mit jedem und jeder einzelnen Studierenden, in dem die Studienwahlentscheidung und die Eignung mit Blick auf die spätere Berufstätigkeit zu thematisieren sind.

 

 

Die Anmeldung erfolgt zum jeweiligen Zeitpunkt über die Homepage des Referat für Schulpraktische Studien ("Schulpraktische Studien - Anmeldung Grundpraktikum") und EIN SEMESTER im Voraus!

aktuelle Informationen finden Sie hier.   

 

Tätigkeiten in der Schule sind im Rahmen des Grundpraktikums grundsätzlich unbezahlt. Es kann keine bezahlte Tätigkeit (z. B. Übernahme von Vertretungsstunden in der Praktikumsschule) innerhalb des Grundpraktikums durch Sie erfolgen.


Es ist darüber hinaus auch nicht möglich, derartige Tätigkeiten als Grundpraktikum anzuerkennen. Eine Anerkennung ist allerdings im Rahmen der zweiten Ausbildungsphase, dem Vorbereitungsdienst ("Referendariat"), möglich.

Hessisches Lehrerbildungsgesetz / Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes
HLBG § 15                                           HLbGDV § 19

Modulprüfungsordnung Kernstudium  

L1 (PO2023)                                        L2 (PO2023)                                         L3 (PO2023)
Praktikumsordnung der Universität Kassel
2023

 


Weitere nützliche Informationen zu Versicherungsschutz, Vorlagen zum Herunterladen etc. finden Sie hier:

Interesse, einen Teil des Praktikums im Ausland zu absolvieren?