Fachvertreter:innen Anrechnungsverfahren

Zuständig für:

  • Erstellen einer Anerkennungsempfehlung für das Fach

Die verbindlichen Anerkennungsbescheide werden von der Prüfungsstelle Kassel der Hessischen Lehrkräfteakadmie erstellt.

Weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie auf unserer Seite zum Studiengangwechsel.

Die Verantwortlichen sind derzeit:

ArbeitslehreDr. Christian Scheiding
Biologie*Prof. Dr. Helge Martens
ChemieProf. Dr. David-S. Di Fuccia
Deutsch**Reichen Sie Ihre vollständigen Unterlagen per Mail an diesen Account ein: anrechnung.germanistik[at]uni-kassel[dot]de
Englisch***Fiona Dancy
Förder- und Inklusionspädagogik
Förderschwerpunkte Lernen und emotionale Entwicklung

Prof. Dr. Ann-Kathrin Arndt

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen (Transcript of Records sowie die Modulbeschreibungen der bereits absolvierten Module) an folgende E-Mail-Adresse: anerkennung.l5[at]uni-kassel[dot]de (Kontaktperson: Julia Heiderich)

FranzösischProf. Dr. Agnieszka Komorowska
GeschichteProf. Dr. Christian Jaser
KernstudiumDie Anrechnung im Bereich des Kernstudiums wird durch die Hessische Lehrkräfteakademie auf Basis Ihres vorgelegten Transcript of Records (im Original oder als beglaubigte Kopie) vorgenommen.
KunstProf. Dr. Tanja Wetzel
MathematikProf. Dr. Rita Borromeo Ferri
MusikRegina Werbick
PhilosophieProf. Dr. Dirk Stederoth / Prof. Dr. Dr. Kristian Köchy
PhysikProf. Dr. Rita Wodzinski
Politik & WirtschaftDr. Bernd Reef 
Religion (evangelisch)Prof. Dr. Martin Bauspieß
Religion (katholisch)Prof. Dr. Ilse Müllner
SachunterrichtProf. Dr. Rita Wodzinski
SpanischProf. Dr. Agnieszka Komorowska
SportKristina Isermann (L1), Frauke Mutschall (L2), Dr. Sebastian Fischer (L3), Dr. Andreas Albert (L5)

 

* Für die Anrechnung im Fach Biologie reichen Sie bitte auch die Modulbeschreibungen der bereits belegten Module beim Fachvertreter mit ein.

** Für die Anrechnung im Fach Deutsch reichen Sie bitte neben dem Anrechnungsformular eine beglaubigte Kopie ihrer Leistungsübersicht.

*** Die Anrechnung im Fach Englisch erfolgt in der Regel erst nach der Einschreibung.