Informationen für Studierende

Informationen zu BAföG

BAföG-Be­auf­trag­te: Prof. Dr. Natalie Fischer  und Prof. Dr. Patrick Meurs


BAföG-Anträge (Weiterförderung nach dem 4. Fachsemester):
Wenn Sie die Zwischenprüfung im Kernstudium bestanden haben, dann wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro Kernstudium. Dort erhalten Sie ein Transcript of Records zur Vorlage beim BAföG-Amt. Ausnahme: Nur, wenn die Zwischenprüfung noch nicht bestanden oder eingetragen ist oder Sie eine Bescheinigung zum Stand des 3. Fachsemesters benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihrer aktuellen Leistungsübersicht und dem Formblatt 5 an Frau Ute Ochtendung (ochten@uni-kassel.de).





Anerkennung von Leistungsnachweisen

Lehramt für L1, L2, L3: Siehe bitte Informationen des Zentrums für Lehrerbildung