Das Forschungsprojekt wird geleitet von Prof. Dr. Theresia Höynck, Universität Kassel, sowie Bettina Zietlow, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) und Prof. Dr. Christian Pfeiffer, ehemaliger Direktor des KFN.
Unterstützt wird das Projekt von einem Expertenbeirat bestehend aus Vertreter:innen aus Polizei, Justiz, Anwaltschaft, Beratungsstellen, Wissenschaft, sowie dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Wissenschaftlicher Mitarbeiter: Patrik Schmidt
Die Strafverfolgung der Vergewaltigung ist ein kontrovers diskutiertes Thema in Deutschland. Zum einen stehen immer wieder die Belastungen der mutmaßlichen Opfer durch das Strafverfahren im Mittelpunkt der Debatte. Ein Beispiel hierfür sind lange Wartezeiten vor der Aussage im Gerichtssaal und die Länge und Anzahl der Opfervernehmungen bei der Polizei. Häufig enden Strafverfahren nicht mit der Verurteilung eines Täters. Hierbei gibt es erhebliche Unterschiede bezüglich des Verhältnisses von Einstellungen, Freisprüchen und Verurteilungen zwischen den Bundesländern.
Unser Forschungsprojekt möchte sowohl die Belastung der betroffenen Frauen, als auch die Merkmale und Abläufe von Strafverfahren untersuchen. In diesem Kontext werden auch mögliche Auswirkungen der Änderung des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 in den Blick genommen. Ziel ist es, die Strafverfahren besser zu verstehen und auf der Basis dieser Erkenntnisse Ansatzpunkte für Verbesserungen vorzuschlagen.
Zur Untersuchung der Strafverfolgung der Vergewaltigung benutzen wir vier verschiedene Methoden: (1) eine schriftliche Opferbefragung, (2) eine Aktenanalyse, (3) eine Analyse von Einzeldatensätzen der Strafverfolgungsstatistik und (4) eine Expert:innenbefragung. Dabei konzentrieren wir uns beispielhaft auf das Bundesland Niedersachsen.
Im Zuge der (1) Opferbefragung werden alle betroffenen Frauen angeschrieben, die in Niedersachsen im Zeitraum 2013 bis 2018 eine Vergewaltigung angezeigt haben. Sie werden darum gebeten, schriftlich und anonym Fragen zu Ihrem Erleben im und rund um ihr Strafverfahren zu beantworten. Mit dieser Methode wollen wir insbesondere das persönliche Erleben der betroffenen Frauen erfassen. Die Methode bietet aber auch Rückschlüsse auf Merkmale von Strafverfahren, die das Verfahrensergebnis beeinflussen. Im Zuge der (2) Aktenanalyse analysieren wir eine Auswahl an Strafverfahrensakten aus den Jahren 2014 bis 2016 in Niedersachsen. Hier werden sowohl Einstellungen, als auch Freisprüche und Verurteilungen betrachtet. Damit möchten wir gemeinsam mit dem Fragebogen Merkmale bestimmen, die das Verfahrensergebnis möglicherweise beeinflussen. Die (3) Analyse der Einzeldatensätze der Strafverfolgungsstatistik und die (4) Expert:innenbefragung sind ergänzende Methoden, um die Erkenntnisse aus der Fragebogenbefragung und der Aktenanalyse zu vertiefen und zu unterstützen.
Das Projekt wird durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung finanziert. Die Erhebung findet im dritten und vierten Quartal 2021 statt. Erste Veröffentlichungen der Ergebnisse sind im Jahr 2022 geplant.