Verfügbarmachung – Verteilung – Regulierung
Das Rohstoffverwaltungsrecht in der transnationalen Konstellation
Das Projekt untersucht, wie das Recht Natur zu wirtschaftlich nutzbaren Rohstoffen macht. Diese Nutzung erfolgt regelmäßig durch private Wirtschaftsakteur*innen, die Eigentumsrechte an Naturgütern begründen. Ausgehend von der These, dass die Nutzung natürlicher Ressourcen als Rohstoffe nicht naturgegeben ist, sondern rechtlich konstruiert wird, soll das neu zu konzeptualisierende Rechtsgebiet des Rohstoffverwaltungsrechts konturiert und systematisiert werden. Dieses Rechtsgebiet regelt, ob, von wem und unter welchen Voraussetzungen Natur in wirtschaftliche Güter überführt werden kann – eine Funktion, die über das klassische Verständnis des Umwelt- oder Wirtschaftsverwaltungsrechts hinausgeht.
Das Projekt möchte sozialtheoretisch informiert den verwaltungsrechtlichen Rahmen der Gewinnbarkeit natürlicher Ressourcen umfassend in seinen nationalen, unionalen und globalen Bezügen systematisieren und daraus allgemeine Charakteristika eines Rohstoffverwaltungsrechts ableiten. Es untersucht anhand von vier Bewirtschaftungsregimen aus dem deutschen und transnationalen Recht (deutsches Berg- und Forstrecht, Tiefseebodenbergbau und REDD+) wie das Recht die Verfügbarkeit, Verteilung und Regulierung von Rohstoffen gestaltet. Damit möchte es nicht nur die konstitutive Rolle des Rechts für eine spezifische Form des Wirtschaftens herausarbeiten, sondern zugleich Wege für eine nachhaltige Transformation der Rohstoffverwaltung aufzeigen.