FAQ - häufig gestellte Fragen

Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen besteht die Möglichkeit, zuerst das „Weiterbildende Studienprogramm DaFZ“ (WBSP DaFZ) zu absolvieren und später in den Masterstudiengang DaFZ zu wechseln. Dabei können Leistungen aus dem WBSP auf Antrag anerkannt werden, so dass sich das Masterstudium verkürzt. Informationen zum Masterstudiengang DaFZ finden Sie hier.

Das Hochschulzertifikat weist elf Teilleistungen mit Noten bzw. Notenpunkten sowie 50 ECTS-Punkte aus. Die Ausweisung der ECTS-Punkte ist insbesondere für die Anerkennung im Ausland wichtig und hilfreich.

Das Musterzertifikat finden Sie

hier.

Zum Weiterbildenden Studienprogramm Deutsch als Fremd- und Zweitsprache kann zugelassen werden, wer über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügt.

- Bewerber*innen mit Hochschulabschlüssen in Germanistik bzw. Deutsch, einer Neuphilologie oder anderen sprachbezogenen Fächern werden ohne Auflagen zugelassen.

- Bewerber*innen mit anderen Studienfächern können mit Auflagen zugelassen werden, wenn sie Lehrerfahrung im Bereich Deutsch als Fremd- und/oder Zweitsprache im Umfang von mindestens 500 Unterrichtsstunden nachweisen können.

Falls Sie die Zulassung prüfen lassen müssen/wollen (oder sich für eine Sonderzulassung bewerben): Über eine Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss. In diesem Fall richten Sie bitte eine kurze Bewerbung an das Sekretariat des Fachgebiets DaFZ. Dieses leitet Ihre Unterlagen (Lebenslauf, Kurzbewerbung, Motivation, Bescheinigungen, usw.) an den Prüfungsausschuss weiter. Grundsätzlich fügen Sie bitte Kopien Ihrer Zeugnisse, eventuell relevante Leistungsnachweise sowie Nachweise über Ihre Unterrichtserfahrung bei. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung und setzt ggf. an die Zulassung geknüpfte Bedingungen fest.

 

Bewerber*innen müssen zum 15. September eines Jahres ihren Antrag eingereicht haben, um im folgenden Wintersemester an Lehrveranstaltungen für das Grundlagenmodul teilnehmen zu können. Zu den Bewerbungsunterlagen s. Regularien § 2, Bewerbungen werden an das Sekretariat des Fachgebiets DaFZ gerichtet.

Die Bewerbung für die Teilnahme erfolgt nach einem Beratungsgespräch postalisch oder persönlich an das Fachgebiet Deutsch als Fremd- und Zweitsprache.

- Motivationsschreiben
- Anmeldeformular (zum Ausdrucken im Downloadbereich)
- Kopie des Hochschulzugangszeugnisses
- beglaubigte Kopie des Studienabschlusszeugnisses
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Nachweis über gute deutsche Sprachkenntnisse (TestDaF Stufe 4, DSH 2 oder eine gleichwertige Prüfung – Bildungsinländer*innen und Muttersprachler*innen sind hiervon ausgenommen)
- soweit vorhanden: Nachweise über Lehrerfahrungen in DaF oder DaZ.

Nein, Sie haben keinen Studierenden-Status. Sie nehmen an einer in der Regel bereits berufsbegleitenden Weiterbildung teil.

Die Chancen sind z. Zt. sehr gut. Sie müssen sich allerdings darüber im Klaren sein, dass es sich in der Regel um eine Tätigkeit auf Honorarbasis handelt (auch z.B. bei einer Dozententätigkeit beim Goethe-Institut) und dass dieser Tätigkeitsbereich von politischen Entscheidungen abhängig ist (z.B. Aufnahme von Flüchtlingen; Zuwanderungsgesetz). Zu beachten sind ggf. außerdem die Bestimmungen zur Lehrkräftequalifizierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Im Ausland gibt es in einigen Ländern eine verstärkte Nachfrage nach Deutschunterricht gerade im Erwachsenenbereich.

Für den Unterricht im Ausland gilt:

Sie sollten sich informieren, ob für Ihre angestrebte Tätigkeit ein Weiterbildungszertifikat ausreichend ist. Für viele Arbeit- und Auftraggeber*innen, gerade im Ausland, sind muttersprachliche Kompetenz und Unterrichtserfahrung häufig entscheidendere Kriterien als ein weiterer Studienabschluss.

Für eine Bewerbung beim DAAD reicht das Zertifikat des WBSP DaFZ ebenfalls aus, da es einem einjährigen Aufbaustudium entspricht. Beim DAAD ist für viele Lektoratsstellen ein germanistischer Studienabschluss Bedingung, doch sind je nach Land oder Stellenausschreibung auch Bewerber*innen mit anderen Fächern und einer DaF-Zusatzqualifikation interessant.

Für eine akademische Tätigkeit, bei der eine ausländische Universität der Arbeitgeber ist, verbessern Sie Ihre Chancen, wenn Sie einen Mastertitel vorweisen können. Mit dem WBSP halten Sie sich die Option offen, unmittelbar nach dessen Abschluss oder auch später noch in den Masterstudiengang der Universität Kassel zu wechseln.

Für den Auslandsbereich verweisen wir auf die folgende Publikation:

Dagmar Giersberg (2004): Deutsch unterrichten weltweit. 2. Aufl. Bielefeld: Bertelsmann.

Außerdem sei Ihnen der folgende Beitrag von "Deutsche Welle" empfohlen.

Das „Weiterbildende Studienprogramm Deutsch als Fremd- und Zweitsprache“ (WBSP DaFZ) schließt mit einem Zertifikat der Universität Kassel ab, mit dem eine Weiterbildung im Bereich Didaktik und Methodik DaF/DaZ nachgewiesen wird. Auf dem Zertifikat werden außer den Noten für die einzelnen Studienleistungen und der Gesamtnote auch 50 Credits nach dem ECTS-System ausgewiesen.

Das Zertifikat des WBSP DaFZ ist nicht mit universitären Abschlüssen wie einem Master vergleichbar. Vom Umfang her entspricht es einem einjährigen Ergänzungsstudiengang oder einem Aufbaustudium DaF/DaZ. Der Masterstudiengang an der Universität Kassel umfasst zwei Jahre Vollzeitstudium, und es werden 120 ECTS-Punkte vergeben. Leistungen aus dem „WBSP DaFZ“ werden auf Antrag darauf angerechnet.

Das Zertifikat wird als Nachweis einer Qualifizierung positiv bewertet oder häufig zu einer Einstellungsvoraussetzung gemacht, etwa bei Volkshochschulen, Sprachenschulen, Bildungsträgern in der Erwachsenenbildung. Von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen wird Bewerber*innen der Erwerb eines DaF-Zertifikats – es kann aber auch ein Zertifikat einer anderen Universität, des Goethe-Instituts oder anderer Anbieter sein - dringend empfohlen, um die Einstellungschancen zu verbessern. Es handelt sich dabei stets um Fort- oder Weiterbildungszertifikate, für viele unterrichtliche Zwecke sind diese Zertifikate völlig ausreichend, und auf Grund dieser Zertifikate erhalten viele Lehrkräfte im schulischen Bereich in Deutschland eine Unterrichtserlaubnis für DaF/DaZ oder werden in entsprechenden Kursen eingesetzt.

Das Zertifikat des „WBSP DaF/DaZ“ wird bei Lehramtsabsolvent*innen bzw. Lehrer*innen im Schuldienst des Landes Hessen mit den Fach Deutsch im Umfang des Studiums eines Lehramtsfaches bewertet und berechtigt diese auf Antrag zu einer Erweiterungsprüfung im Fach Deutsch als Fremdsprache (Lehrbefähigung). Lehrer*innen anderer Fächer müssen ggf. weitere Auflagen erfüllen; Details erhalten Sie auf Anfrage bei der Hessischen Lehrkräfteakademie - Prüfungsstelle Kassel - Rothwestener Str. 2 – 14, 34233 Fuldatal. Im Rahmen dieser Erweiterungsprüfung muss eine einstündige mündliche Prüfung absolviert werden.

Eine Anerkennung für die Tätigkeit als Lehrkraft in Integrationskursen (Lehrkräftequalifizierung) ist mit dem Weiterbildungszertifikat in der Regel möglich, da es dem Abschluss eines universitären Aufbau- oder Ergänzungsstudiums DaF/DaZ entspricht. Weitere individuelle Voraussetzungen müssen ggf. mit dem BAMF geklärt.

Neben dem Hochschulzertifikat als Beleg Ihrer Weiterbildung ist nachgewiesene Unterrichtserfahrung im Fach Deutsch als Fremdsprache für viele Tätigkeiten wichtig. Daher sollten Sie diese unbedingt erwerben, falls Sie diese noch nicht haben. Dies ist auch für die Kursteilnahme von Vorteil.

Die Anforderungen für eine Tätigkeit an einer Hochschule kann hier nicht in einer allgemeingültigen Form beschrieben werden, da vieles vom Profil der Stelle und den institutionellen Rahmenbedingungen abhängt. Sofern Sie aber z.B. eine Anstellung an einer Hochschule im Ausland anstreben, gilt: Es könnte günstig sein, über das Hochschulzertifikat hinaus den Master-Abschluss anzustreben, der eine Ausbildung darstellt, länger als die Weiterbildungskurse dauert, aber im Ausland größere Anerkennung genießt.

Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen besteht die Möglichkeit, zuerst das „Weiterbildende Studienprogramm DaFZ“ (WBSP DaFZ) zu absolvieren und später in den Masterstudiengang DaFZ zu wechseln. Dabei können Leistungen aus dem WBSP auf Antrag anerkannt werden, so dass sich das Masterstudium verkürzt. Informationen zum Masterstudiengang finden Sie hier.

Es handelt sich um ein Weiterbildungszertifikat, das für viele unterrichtliche Zwecke wichtige Kompetenzen vermittelt und häufig völlig ausreichend ist, so dass Lehrkräfte im schulischen Bereich eine Unterrichtserlaubnis für DaF/DaZ erhalten oder in entsprechenden Kursen eingesetzt werden.

Das Zertifikat des „WBSP DaF/DaZ“ wird bei Lehramtsabsolvent/innen bzw. Lehrer/innen im Schuldienst des Landes Hessen mit den Fach Deutsch im Umfang des Studiums eines Lehramtsfaches bewertet und berechtigt diese auf Antrag zu einer Erweiterungsprüfung im Fach Deutsch als Fremdsprache (Lehrbefähigung). Lehrer/innen anderer Fächer müssen ggf. weitere Auflagen erfüllen; Details erhalten Sie auf Anfrage bei der Hessischen Lehrkräfteakademie - Prüfungsstelle Kassel - Rothwestener Str. 2 – 14, 34233 Fuldatal. Im Rahmen dieser Erweiterungsprüfung muss eine einstündige mündliche Prüfung absolviert werden.

Eine Anerkennung für die Tätigkeit als Lehrkraft in Integrationskursen (Lehrkräftequalifizierung) ist mit dem Weiterbildungszertifikat in der Regel möglich, da es dem Abschluss eines universitären Aufbau- oder Ergänzungsstudiums DaF/DaZ entspricht. Weitere individuelle Vorausaussetzungen müssen ggf. mit dem BAMF geklärt werden.

Für eine Lehrtätigkeit in Integrationskursen empfehlen wir, sich direkt beim Sprachkursträger oder beim BAMF über die Zulassungsvoraussetzungen als Kursleiter*in in Integrationskursen zu informieren. Informationen erhalten Sie unter: www.bamf.de/DE/Infothek/Lehrkraefte/lehrkraefte-node.html

Allgemeine Informationen unter
www.goethe.de/z/50/commeuro/deindex.htm

Globale Beschreibungen der Niveaustufen unter
www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm

Beides ist auch in Printfassung erhältlich:

"Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: lehren, lernen, beurteilen". Europarat - Rat für kulturelle Zusammenarbeit,  München: Langenscheidt, 2004

"Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: lehren, lernen, beurteilen. Begleitband". Europarat - Rat für kulturelle Zusammenarbeit,  Stuttgart: Klett, 2020

Die Umsetzung der Kannbeschreibungen für die Niveaustufen für den DaFZ-Unterricht beschreibt auf CD-Rom: "Profile Deutsch",  Glaboniat  et.al., München: Langenscheidt,  2005 (ISBN  3-468-49463-7)