Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen (L1)


Vorbereitung:

Alle Prüfungsteile müssen im persönlichen Gespräch mit dem Hochschullehrenden besprochen werden. Der vorherige Besuch von Lehrveranstaltungen des Hochschullehrenden, bei dem Sie Ihre Prüfung absolvieren wollen ist, ist unbedingt sinnvoll. Etwa ein Semester vor dem Prüfungssemester sollten Sie die Wahl der Hochschullehrenden, die Sie prüfen sollen, in Angriff nehmen. Als Prüfling müssen Sie von dem Hochschullehrenden angenommen sein. Prüfungsberechtigte Hochschullehrende finden Sie hier.

Sollten Sie eine Examensarbeit oder eine Klausur im Fach Deutsch schreiben wollen, sollten Sie das Thema (Examensarbeit) oder den Themenbereich (Klausur) rechtzeitig vorher absprechen. Meist ist für die Examensarbeit die Anfertigung eines Exposes gefordert.

Die mündlichen Prüfungsthemen sollten ebenfalls rechtzeitig abgesprochen werden. Erste Ideen bei der Anmeldung, konkrete Vorbereitungen nach dem Schreiben der Examensarbeit.


Die Examensarbeit kann als theoretische oder empirische Arbeit angefertigt werden. Zu beachten sind die Hinweise für schriftliche Arbeiten, wie sie auch für studienbegleitende Prüfungen gelten.

Das Thema ist rechtzeitig mit dem Hochschullehrenden abzusprechen. Die Anfertigung eines Exposes https://www.uni-due.de ist für die weitere ABsprache in den meisten Fällen sinnvoll.

Alle Anforderungen für die Vorbereitung und die Begleitung des Schreibprozesses müssen mit dem jeweiligen Hochschullehrenden abgestimmt werden. Die Abgabe und Bewertung der Examensarbeit erfolgt durch das Landesschulamt.

Die vorliegende Seite liefert Ihnen aktuelle Informationen und Hinweise der Prüfungsstelle Kassel. Hier finden Sie alle Informationen Über:  Klausuren

Klausurseite Link

Wenn Sie im Fach Deutsch als Examensleistung eine Klausur schreiben wollen, ist eine mündliche Prüfung im Fach Deutsch nicht mehr nötig.

Die klausur, bzw. der Themenbereich sollte rechtzeitig mit dem Hochschullehrenden abgesprochen werden. Das konkrete Thema kann nicht abgesprochen werden, sondern wird nach Vorgaben des Hochschullehrenden vom Landesschulamt bestimmt.

Rückfragen hierzu beantwortet die Prüfungsstelle Kassel des Landesschulamtes gerne.

Mündliche Prüfungen im Staatsexamen für das Fach Deutsch haben einen fachwissenschaftlichen und einen fachdidaktischen Teil. Benötigt werden deshalb zwei prüfende Hochschullehrende, zu denen Sie rechtzeitig Kontakt aufnehmen sollten, um sich bei Ihnen persönlich anzumelden. Diese Anmeldung ersetzt natürlich nicht die Anmeldung zum Examen beim Landesschulamt.

Wird der fachwissenschaftliche Teil von der Sprachwissenschaft geprüft, muss die mündliche Prüfung im fachdidaktischen Teil in der Literaturdidakik erfolgen. Wird der fachwissenschaftliche Teil von der Literaturwissenschaft geprüft, muss die mündliche Prüfung im fachdidaktischen Teil in der Sprachdidaktik absolviert werden.