Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für den Fachbereich; er ist das oberste Entscheidungsgremium des Fachbereichs.
Er ist gem. § 50 des Hess. Hochschulgesetzes u.a. zuständig für:


  • Erlass der Prüfungs- und Studienordnungen nach Anhörung des Fachschaftsrats,
  • Entscheidung über Berufungsvorschläge zur Besetzung von Professuren,
  • Entscheidungen über die Einrichtung oder Aufhebung von Arbeitsgruppen,
  • Abstimmung der Forschungsvorhaben des Fachbereichs,
  • Vorschläge für die Einrichtung oder Aufhebung von Studiengängen,
  • Vorschläge für die Entwicklungsplanung des Fachbereichs,
  • Vorschläge für die Einrichtung oder Aufhebung von wissenschaftlichen Einrichtungen des Fachbereichs,
  • Regelung der Benutzung der Fachbereichseinrichtungen im Rahmen einer Benutzungsordnung,
  • Stellungnahme zu Zielvereinbarungen zwischen Fachbereich und Hochschulleitung.

Mitglieder

Der im Juni 2023 gewählte Rat des Fachbereichs 02 wird bis September 2025 amtieren und umfasst folgende Mitglieder (mit Nachrücker:in):



Administrativ-technische Mitarbeiter:innen


Studierende

  • Vanessa-Aliéna Adam
  • Lea-Marie Brinkmann
  • Johannes Hofmann

Nachrücker:innen

  • Denise Lara Becker
  • Anna Kegler Alvarado
  • Lisa Maren Stöhr