Kompetenzvermittlung zur Prävention von Gewalt als verbindlicher Baustein der Lehrkräftebildung
Der Arbeitskreis „Prävention von interpersonaler Gewalt im Sport“ am Institut für Sport und Sportwissenschaft (IfSS), der UNI:Sport sowie die Fachschaft Sport der Universität Kassel begrüßen ausdrücklich eine der zentralen Forderungen des Ersten Berichts der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM): Die Länder sollen den Kompetenzbereich „Kinderschutz und Prävention sexualisierter Gewalt“ verpflichtend in den Lehrkräftebildungsgesetzen verankern.
Der Bericht benennt die Lücke deutlich: Kinderschutz ist in der grundständigen Ausbildung kinderschutzrelevanter Professionen bislang nicht flächendeckend und vor allem nicht verbindlich verankert. Dies gilt auch für das Lehramt. Ob angehende Lehrkräfte damit in Berührung kommen, hängt vielfach vom Engagement einzelner Lehrender oder auch von freiwillig wählbaren Veranstaltungen ab. Fortbildungen können dies nur begrenzt auffangen, da sie erst nach dem Berufseinstieg greifen und nicht alle erreichen. Hinzu kommt: Laut einer DJI-Erhebung von 2023 verfügt nur jede sechste Schule über ein umfassendes Schutzkonzept. Lehrkräfte tragen Verantwortung für den Schutz ihrer Schüler:innen, brauchen dafür aber Wissen und Handlungssicherheit bereits während ihres Studiums.
Der Sportunterricht braucht besondere Aufmerksamkeit. Körperkontakt bei Hilfestellungen, Umkleidesituationen, Leistungsbewertung, Fahrten und enge Vertrauensverhältnisse prägen den Sportunterricht und den Vereinssport. Gerade hier braucht es ein reflektiertes Verständnis von Nähe und Distanz, Macht und Abhängigkeit und einen sicheren Umgang mit Grenzverletzungen.
Das Institut hat sich bereits positioniert. Mit dem Positionspapier zur Prävention interpersonaler und sexualisierter Gewalt, welches das Direktorium des IfSS am 29. April 2026 verabschiedet hat, bekennt sich das Institut zu einem sicheren Umfeld in Forschung, Lehre und Praxis. Das Papier benennt die Sensibilisierung künftiger Sportlehrkräfte als Ziel. Es sieht die Thematisierung interpersonaler und sexualisierter Gewalt in der Lehre vor, ebenso Workshops, partizipative Risikoanalysen und die bewusste Gestaltung körpernaher Lehrinhalte. Ein institutseigenes Schutzkonzept auf Basis einer Risiko- und Potenzialanalyse ist in Arbeit. Der Bericht bestätigt dieses Engagement und macht deutlich, dass solche Ansätze nicht von einzelnen Standorten und auch nicht von einzelnen Disziplinen abhängen dürfen.
Hessen: Derzeit bereitet die Landesregierung eine Novellierung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbG) vor. Die geplante explizite Verankerung des Kinder- und Jugendschutzes im HLbG ist sehr zu begrüßen. Zur Umsetzung braucht es aus unserer Sicht:
verpflichtende Module zu Kinderschutz und Prävention interpersonaler und sexualisierter Gewalt in allen Lehramtsstudiengängen,
eine sportspezifische Vertiefung in der Sportlehrkräfteausbildung und
die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen an den Hochschulen.
Der Leitgedanke des Berichts gilt auch für uns: Die Verantwortung für den Schutz liegt bei den Erwachsenen.
Hier geht es zum Bericht und zur Pressemitteilung der Unabhängigen Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM).