Förderung

Das KIGG unterstützt Promovierende sowie Habilitierende/ Post-docs und Master Studierende (in der Abschlussphase) des Fachbereichs 05 unter anderem durch die Förderung von am FB05 organisierten Workshops und Tagungen und die Bezuschussung von Reisekosten.

Förderungswürdig sind Veranstaltungen, organisiert durch und mit Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase, an denen mindestens zwei der am Fachbereich 05 angesiedelten Disziplinen beteiligt sind, besondere Programme oder Workshops der Graduiertenakademie sowie Reisekosten, die zur Erstellung einer Qualifikationsarbeit nötig sind.

Voraussetzungen

  • Der/ die Antragsteller*in ist Promovend*in/ Post-doc/ Habilitand*in/ des Fachbereichs 05.
  • Die Förderung des KIGG steht auf Antrag und nach Bewilligung in Ausnahmefällen auch MA Studierenden des FB05 in der Abschlussphase Ihres Studiums zur Verfügung. Ausdrücklich wird aber darauf hingewiesen, vor einem Antrag beim KIGG zunächst alternative Förderangebote auszuschöpfen und dies auch zu dokumentieren.
  • Das Vorhaben ist für die Erreichung des Qualifizierungsziels explizit notwendig. Im Antrag auf Reisekostenzuschuss muss die unmittelbare Notwendigkeit der Reise für den Promotions-/ Habilitations-/ Masterprozess offengelegt werden. Dazu zählt auch die Teilnahme an Tagungen, Konferenzen etc.

 

Nicht gefördert werden: 

  • Es werden keine Druckkostenzuschüsse finanziert.
  • Es wird kein Lektorat finanziert.
  • Es wird kein Tagegeld übernommen.
  • Verpflegungskosten sind nicht übernahmefähig.
  • Es werden keine Mitgliedschaften finanziert.

     

Die nächste Frist ist wird hier in Kürze bekannt gegeben - Ausschreibung 

Die Universität Kassel schließt wie alle öffentlichen Einrichtungen den Haushalt zum 1.12. eines Jahres. Daher müssen die Rechnungen bis 30.11. im Fachbereich abgerechnet sein.

Es gilt ein Höchstsatz von 600€ für Auslandsaufenthalte und 300€ für Inlandsaufenthalte pro Antragssteller*in pro Jahr. Darüber hinaus werden keine Anträge gefördert, wenn Antragssteller*innen im Vorjahr bereits Anträge mit einer Gesamtsumme von 1.500€ bewilligt bekommen haben.

Der Geschäftsführende Ausschuss entscheidet über die Bewilligung des Antrags.

Dies sind die Vergaberichtlinien.