Upgrade auf Win11

Umstellung auf Windows 11 – Supportende für Windows 10

Microsoft hat angekündigt, dass der Support für Windows 10 am 14. Oktober 2025 endet. Ab diesem Zeitpunkt werden keine Sicherheitsupdates oder technischen Updates mehr bereitgestellt. Geräte mit Windows 10 stellen danach ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar und entsprechen nicht mehr den IT-Sicherheitsrichtlinien der Universität.
Um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit unserer IT-Infrastruktur zu gewährleisten, gilt nach der Übergangszeit:
• Alle dienstlich genutzten Windows-Geräte müssen mit Windows 11 betrieben werden.
• Neu angeschaffte Geräte werden ausschließlich mit Windows 11 ausgeliefert.
• Bestehende Windows 10-Geräte sind zeitnah auf Windows 11 zu aktualisieren.
Bitte wenden Sie sich für die Umstellung von UKC-Geräten in Zukunft an den IT-Support des ITS

UKC oder selbstadministrierter Rechner?

Hier finden Sie die Anleitung zum Upgrade auf Win11 für selbstadministrierte Geräte (die Personen, die ein selbstadministriertes Gerät haben, wissen das in der Regel.)

Geräte die bereits als Uni Kassel Client (UKC) installiert wurden, werden vom ITS der Uni Kassel automatisch mit einem Upgrade versehen. Hier können Sie überprüfen, ob Sie einen UKC (Matrixrechner) haben. Unter bestimmten Voraussetzungen können wir selbstadministrierte Geräte auf UKC mit Win11 umstellen.

Allerdings können nur die Geräte, die ab 2020 angeschafft wurden, mit einem Upgrade versehen werden. Ältere Windows-Geräte müssen zwangsläufig ausgetauscht und neu angeschafft werden - das gilt auch für alle Geräte der Drittmittelprojekte!!

Unsere IT hat für die Landesstellen im Fachbereich (außer im IfSS) eine Auflistung erstellt, welche Geräte neu angeschafft werden müssten. BITTE klären Sie oder Ihre Sekretariate noch einmal mit unserer IT, ob die Geräte korrekt in der Liste stehen.

Wurde Ihr Gerät vor 2020 angeschafft?

Bei Geräten älter als 2020, melden Sie dies bitte noch in der Vorlesungszeit bis zum 15.7.2025 an unser IT-Team.

Mit Beginn der vorlesungsfreien Zeit können dann die entsprechenden Geräte ausgetauscht werden.

Ab September sammelt die IT (außer in den Drittmittelprojekten) die alten, nicht mehr einsetzbaren Geräte und lagert sie ein. Daher speichern Sie bitte Ihre Daten extern!

Wie geht es von nun an weiter?

Angeschafft werden grundsätzlich nur noch Laptops - so die Vorgabe der Universität Kassel und Dekanatsbeschluss aus dem Jahr 2023. Den administrativen Vorgang klären wir dann mit Ihren Sekretariaten.

Sie erhalten für die Ersatzanschaffung wie üblich 900.-€ (das entspricht dem Kaufpreis für den Laptop). Bildschirm, Tastatur und Maus ist bei allen vorhanden. Die Dockingstation in Höhe von 150.-€ je Gerät muss von den Fachgebieten getragen werden.

Antrag auf Beschaffung eines UKC (Volladministriertes Dienstgerät)

Sie brauchen einen neuen Laptop?
Bitte schicken Sie den ausgefüllten Antrag digital an folgende E-Mail-Adresse: it-beschaffung[at]uni-kassel[dot]de.

Folgende E-Mail-Kette zur digitalen Übermittlung der Beschaffung muss hierbei eingehalten werden:
1. Mail von Antragsteller:in an Vorgesetzte:n
2. Vorgesetzte:r leitet Mail an Kostenstellenverantwortliche:n weiter
3. Kostenstellenverantwortliche:r leitet Mail an Beschaffung weiter
Hinweis: Der Anfang der Kette kann variieren, je nachdem welche Befugnis der / die Antragsteller:in besitzt

Der Antrag kann ausschließlich digital übermittelt werden; eine analoge Übermittlung per Post ist nicht möglich!

Sollte das Grundmodell nicht ausreichend sein, bietet der Rahmenvertrag auch einige Optionen an, wie bspw. Arbeitsspeichererweiterung oder mehr Festplattenspeicherplatz, dies können sie unter ergänzende Bemerkungen angeben und bestellen.

Selbstadministrierte Geräte werden weiterhin über den Bereich/Fachgebiet bestellt!

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