Zulassung zur Promotion und Erstellung des Exposés

Hier finden Sie die wichtigsten Zulassungsbedingungen zur Promotion am Fachbereich 06 Architektur Stadtplanung Landschaftsplanung im Kurzüberblick:

  • ein Hochschulabschluss als Diplom-Ingenieur oder einen Masterabschluss in einem relevanten Studienfach
  • ein Exposé des Promotionsvorhabens. Das Exposé sollte ca. zehn Seiten einschl. Deckblatt und Lit.-Verzeichnis umfassen. Darin soll zunächst der Hintergrund oder die Problemstellung beschrieben werden, gefolgt von einer klaren Forschungsfrage (Ziel, ggfs. mit Teilzielen und/ oder Hypothesen). Wichtig sind darüber hinaus ein Überblick über den Stand des Wissens, eine verständliche Darstellung der Methodik sowie ein Zeit- und ein Finanzierungsplan. Der Promotionsausschuss prüft jedes Exposé im Hinblick darauf, ob das jeweilige Thema für eine Promotion angemessen ist, ob neue, übertragbare Erkenntnisse zu erwarten sind und ob der Zeit- und der Finanzierungsplan plausibel sind.
  • Benennung eines Erstbetreuers am Fachbereich 06 = Leiter(in) eines Fachgebiets für Ihr Promotionsvorhaben
  • Anmeldung in der Promotionsgeschäftsstelle der Universität Kassel mit allen Formalien

Weitere Informationen entnehmen Sie den allgemeinen und fachbereichsspezifischen Informationen und Bestimmungen für Promotionen.