Einsatz von generativer KI im Arbeitslehrestudium

Das Fachgebiet Arbeitslehre stellt Ihnen eine Leitlinie zum Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Erstellung von Studien- und Prüfungsleistungen zur Verfügung. Sie ergänzt die jeweils geltenden prüfungsrechtlichen Bestimmungen sowie die übergeordneten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis mit Bezug auf KI der Universität Kassel. Die Leitlinie gilt für alle im Fachgebiet erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, beispielhaft Hausarbeiten, Portfolios, Präsentationen, Unterrichtsentwürfe, Projektberichte, Reflexionsleistungen, Praktikumsberichte, Projekt- und technische Planungen sowie Zeichnungen. Die Lehrenden legen fest, welcher KI-Einsatz mit den Lernzielen ihrer Veranstaltung vereinbar ist. Ein kritisch-reflektierter Umgang mit KI ist zugleich Teil akademischer und professionsbezogener Kompetenz in der Arbeitslehre, insbesondere auch mit Blick auf die zukünftige Tätigkeit als Lehrkraft.