Bachelor-/Masterarbeiten
Die Arbeit kann bei Lehrpersonen aus dem Hauptfach (Wirtschaft, Maschinenbau, Elektrotechnik, Gesundheit), der Wirtschaftsdidaktik, der Technikdidaktik bzw. der Fachdidiaktik Gesundheit, dem gesamten Kernstudium oder dem Zweitfach geschrieben werden. Studierende die nach der alten PO 2014 Wirtschaftspädagogik bzw. der alten PO 2015 Berufspädagogik Elektro- oder Metalltechnik studieren, dürfen die Bachelorarbeit nicht im Zweitfach schreiben.
Einer der beiden Begutachtenden muss aus der Gruppe der Professoren:innen stammen.
Im Masterstudiengang Berufspädagogik Gesundheit muss außerdem mindestens einer der beiden Begutachtenden von der Universität Kassel sein. Höchstens einer der Begutachtenden darf an der Hochschule Fulda beschäftigt sein. Lehrbeauftragte dürfen ausschließlich als Zweitgutachtende eingesetzt werden.
Da aus Gleichbehandlungsgründen der Arbeitsbeginn 3 Tage nach Unterschrift des:der Erstgutachters:in ist, muss das vollständig ausgefüllte Formular "Themenvergabe Bachelor-/Masterarbeit" sofort nach Unterschrift der Begutachtenden/Betreuenden im Prüfungsamt Berufs- und Wirtschaftspädagogik eingereicht werden! Die Unterschrift des:der Zweitgutachters:in kann auch noch nachgereicht werden. Das ausgefüllte Formular kann auch per E-Mail im Prüfungsamt eingereicht werden.
Weitere Informationen zu Abschlussarbeiten finden Sie im Moodleforum "Bachelorthesis/ Masterthesis" des IBB.
- Sie können die Bachelorarbeit erst dann beginnen, wenn Sie mindestens 135 Credits absolviert haben. (Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen diese Credits in Ihrem Summenkonto im HISPOS erreicht sein.)
- Sie können die Bachelorarbeit erst dann beginnen, wenn Sie das Betriebspraktikum von 48 Wochen absolviert haben (bzw. Ihnen die anerkannten Zeiten im Prüfungsverwaltungssystem eingetragen worden sind)!
- Masterarbeiten können erst dann begonnen werden, wenn Sie mindestens 60 Credits absolviert haben und das Bachelorzeugnis vorliegt. (Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen diese Credits in Ihrem Summenkonto im HISPOS erreicht sein). Es dürfen zudem keine Zulassungsauflagen mehr offen sein.
Die Abgabe (digital und Printversion) erfolgt termingerecht im Prüfungsamt Berufs- und Wirtschaftspädagogik (Raum 3126 im K10) vorzugsweise während der Sprechzeiten des Prüfungsamtes. Die Arbeit kann auch in das Postfach des Prüfungsamtes im 3. OG des K10 im Flur rechts neben dem Raum 3126 eingeworfen oder an der zentralen Poststelle der Universität abgegeben werden. Beim Postversand oder der Abgabe in einer Packstation gilt der Poststempel bzw. der Sendungsnachweis als Abgabedatum.
- Die Abgabe erfolgt in gedruckter und gebundener Form (geleimt, keine Spiralbindung) in dreifacher Ausfertigung sowie in elektronischer Form als PDF per E-Mail an das Sekretariat des Prüfungsamtes.
- Diese Eigenständigkeitserklärung ist mit in die Arbeit einzubinden und in jedem Exemplar im Original zu unterschreiben.
- Legen Sie das Formular "Erklärung zum endgültigen Thema" bei, wenn sich Ihr Arbeitsthema (auch bei Untertiteln) seit der Anmeldung verändert hat.
- Wenn der Termin des Masterkolloquiums bereits feststeht, können Sie diesen auch bereits bei der Abgabe der Masterarbeit mit dem Formular "Mitteilung Termin Masterkolloquium" bekanntgeben.