Schlüsselkompetenzen anmelden

Additive Schlüsselkompetenzen

Additive Schlüsselkompetenzen werden in eigenständigen Modulen erworben. Es gibt:

a) empfohlene Schlüsselkompetenzen ("Positivliste"), die in der jeweiligen   Fachprüfungsordnung verankert sind.

b) Schlüsselkompetenzen, die der Studierende aus dem fachübergreifenden Angebot der Universität wählen kann. Diese müssen im Prüfungsbüro genehmigt werden.

Bisher konnten die Studierenden nur die in der jeweiligen Fachprüfungsordnung zugeordneten Schlüsselkompetenzprüfungen selbst anmelden. Nun ist es möglich, dass die Studierenden auch Prüfungen anmelden können, die die Schlüsselkompetenzen abdecken, die jedes Semester in einer Liste Schlüsselkompetenzen fachübergreifend im Vorlesungsverzeichnis aufgelistet sind. Die Fachbereiche ordnen die Veranstaltungen, die als Schlüsselkompetenz geeignet sind, den entsprechenden Prüfungen (abhängig von der zu erwerbenden Creditzahl) zu. In den Fachprüfungsordnungen sind diese fachübergreifenden Schlüsselkompetenzen sinngemäß oft beschrieben als Veranstaltung/Prüfung aus dem Angebot der Universität Kassel.  

Anmelden einer Prüfung im Rahmen der additiven Schlüsselkompetenzen aus dem Angebot der Universität Kassel

Zur Anmeldung gelangt man über die bekannte Prüfungsverwaltung:

Aus der Liste wird die Rubrik (Fachbereich oder Einrichtung) ausgewählt, in der die gewünschte Veranstaltung angeboten wird (dies entspricht dem Fachbereich oder der Einrichtung, die auch im Vorlesungsverzeichnis bei den fachübergreifenden Schlüsselkompetenzen genannt ist):

An- und Abmeldung

Abmelden einer Prüfung im Rahmen der additiven Schlüsselkompetenzen aus dem Angebot der Universität Kassel

Die Abmeldung von einer Prüfung geschieht wie die Abmeldung von einer Modulprüfung und Stornierung.

Info über angemeldetet Leistungen / Leistungsübersicht

Die Leistungsübersicht bietet nun zwei Bereiche: Die bekannte Leistungsübersicht und zusätzlich einen Bereich, der nicht zugeordnete Leistungen aufnimmt. Hier steht die Schlüsselkompetenz so lange, bis sie im Prüfungsbüro an die richtige Stelle entsprechend der Prüfungsordnung umgebucht wurde. Sie wenden sich an ihr Prüfungsbüro, welches die Umbuchung vornimmt.