Verlassen der Universität

Für Studierende

Sie müssen die CampusCard nicht mit ​dem Exmatrikulationsantrag abgegeben. Die Campuscard kann weiterhin als Regionalnutzerausweis (Bibliotheksausweis) oder Geldbörse (z.B. in der Mensa) ​genutzt werden. Die Studienausweis- und Semesterticketaufdrucke werden bei einer erneuten Validierung entfernt.

Das Studierendensekretariat fordert die Karte unter Umständen an, falls bereits der Studienausweis für das nächste Semester aufgedruckt ist.

Sollten Sie noch Restguthaben auf der CampusCard haben, ist es notwendig eine Auszahlung beim Studierendenwerk zu beantragen. Informationen dazu finden Sie weiter unten auf der Website.

Für Bedienstete

Bitte geben Sie die Karte am IT-Helpdesk ab, wenn sie nicht weiterhin als Regionalnutzerausweis (Bibliotheksausweis) oder Geldbörse (z.B. in der Mensa) ​genutzt wird. Die Berechtigungen werden nach dem Verlassen der Uni gelöscht.

Die Abgabe kann auch per Post oder Hauspost erfolgen. Adresse: Universität Kassel, IT Servicezentrum, CampusCard, Mönchebergstr. 11, 34109 Kassel

Sollten Sie noch Restguthaben auf der CampusCard haben, ist es notwendig eine Auszahlung beim Studierendenwerk zu beantragen. Informationen dazu finden Sie weiter unten auf der Website.

Auszahlung Restguthaben Campuscard

  • Per Post an das Studierendenwerk Kassel, Hauptverwaltung, Postfach 103660, 34036 Kassel
  • oder Infotheke des Studierendenwerks Kassel im Campus Center, Moritzstraße 18, neben der Zentralmensa. Öffnungszeiten: Mo-Do 10-15 Uhr, Fr 10-12 Uhr