Qualitätssicherung im Bereich der weiterbildenden Studiengänge

Leitbild Lehre

Das Lernen ist mit dem Studium nicht abgeschlossen. Mit immer schneller ablaufenden Veränderungen in Gesellschaften und rasanten technologischen Entwicklungen gewinnt das lebenslange Lernen erheblich an Bedeutung. Wir möchten als Universität unseren Absolvent:innen ein Leben lang Nähe zur Wissenschaft und allen Interessierten Gelegenheit zur universitären Weiterbildung bieten. Spezifische Weiterbildungsstudiengänge bieten berufsbegleitend die Möglichkeit, sich in neuen Berufsfeldern zu qualifizieren und schnellen Veränderungen der beruflichen Anforderungen aktiv zu begegnen.

Besonderheiten bei weiterbildenden Studiengängen

Zu den Aufgaben der Universität gehört neben dem Angebot von regulären Studiengängen auch ein Weiterbildungsangebot vorzuhalten. Diese Angebote unterscheiden sich organisatorisch stark von den übrigen Studiengängen der Universität. Laut Hessischem Hochschulgesetz müssen sie kostendeckende Gebühren oder Entgelte erheben. Außerdem sollen die Weiterbildungsangebote auch besondere digitale Angebote, Fernstudienanteile sowie Veranstaltungen in Randzeiten anbieten. Um die für diese besonderen Studiengänge verantwortlichen Fachbereiche bei der Organisation und Administration zu unterstützen, kooperiert die Universität mit der UNIKIMS GmbH. Auch im Qualitätsmanagement unterscheiden sich die Verfahren von denen in den regulären Studiengängen angewendeten Prozessen. 

 

Die maßgeblichen Elemente der Qualitätssicherung sind Evaluationen und Berichte, die zugleich den Anlass zu Auseinandersetzungen mit künftigen Maßnahmen zur Qualitätssteigerung sowie zur Bewertung des Erfolges vergangener Maßnahmen im Sinne entsprechender Regelkreise sind. Das Ziel ist, dass alle Befragungsergebnisse und Berichte in regelmäßig stattfindenden Austauschformaten mit den jeweiligen Einheiten bzw. Personen rückgekoppelt werden. Dies erfolgt auf allen Ebenen von einzelnen Lehrveranstaltungen und Modulen und Studiengänge bis hin zu fachbereichsumfassenden Lehrberichten oder dem hochschulweiten Lehr- und Studienbericht. Die jeweilige Rückkopplung erfolgt bei den einzelnen Instrumenten auf unterschiedliche Weise. Maßgeblich sind dies die Lehrveranstaltungsevaluation (LVE), die Modulevaluation, Studiengangsurveys (hier: Masterbefragung), die in Kooperation mit dem ISTAT durchgeführte Absolventenbefragung sowie das Studienverlaufsmonitoring der Universität Kassel, in das auch die weiterbildenden Studiengänge integriert sind. Dies gilt auch für die Datenhaltung im Rahmen des Akademischen Controllings. Als maßgebliche Berichtsformate, die zugleich der Würdigung dieser Befunde und anderer quantitativer Daten – etwa zu Studienerfolg und Studiendauer – dienen und entsprechende Diskussionsanlässe schaffen, fungieren die Lehrberichte der einzelnen Fachbereiche sowie der übergreifende Lehr- und Studienbericht der Universität. Studiengangbezogen kommen die Akkreditierungen bzw. Reakkreditierungen hinzu, die als Einzel- oder Clusterakkreditierungen durchgeführt werden. In deren Vorfeld wird das jeweilige Studiengangkonzept erarbeitet, das der Reflexion des Entwicklungsstandes des betreffenden Studiengangs dient.

 

  • Die Lehrveranstaltungsevaluation wird im Bereich der weiterbildenden Studiengänge in der eCampus-Software der UNIKIMS durchgeführt und mit den Studierenden über die dort eingerichteten Kommunikationswege besprochen. Die UNIKIMS führt insofern diese Evaluationen operativ durch und leitet die Ergebnisse an Lehrende, akademische Studiengangsleitungen und Fachbereichsleitungen weiter. Die Inhalte der Evaluation sowie die Aufbereitung der Daten wird dabei mit den Studiengangleitungen individuell abgestimmt. Um dem Problem der geringen Rücklaufquote bei kleinen Kohorten entgegenzuwirken, legt die UNIKIMS die Bedeutung der Evaluation den Studierenden nahe und fordert regelmäßig zur Evaluation auf. Bei dem weiterbildenden Studiengang werden gem. derzeit geübter Praxis solche Auswertungsergebnisse durch die von der Fachbereichsleitung beauftragte akademische Studiengangleitung, die den direkten Kontakt zu den Lehrenden hat, mit den Lehrenden reflektiert, wenn ein Modul von den Studierenden beim Gesamteindruck nicht mehr als gerade noch gut (Mittelwert > 2,5 auf der Skala von 1 = sehr gut bis 5 = sehr schlecht) eingestuft wird. Seit dem Wintersemester 2020/2021 werden die Evaluationsergebnisse den Dozenten:innen und den Studierenden grundsätzlich, also unabhängig von Auffälligkeiten, zur Verfügung gestellt. Perspektivisch sollen sie seitens der UNIKIMS regelhaft auch dem die jeweilige Studiengangsleitung beauftragenden Dekanat zur Verfügung gestellt werden. Üblich sind in allen Studiengängen Dozent:innenkonferenzen zur qualitativen Weiterentwicklung, die von den akademischen Studiengangsleitungen einberufen werden.
  • Ebenfalls in die Verantwortung der Fachbereiche fällt gemäß der Evaluationssatzung die Erstellung von Modulevaluationen, die in allen Studiengängen mindestens einmal im Akkreditierungszyklus durchgeführt werden. Die Fachbereichsleitung kann dies bei weiterbildenden Studiengängen auf die akademische Studiengangsleitung (unterstützt durch das Studiengangsmanagement) delegieren und die operative Unterstützung der UNIKIMS nutzen. Das Verfahren der Modulevaluation soll vor einer Reakkreditierung insbesondere dazu dienen, die Passung von Arbeitsaufwand und curricularer Struktur zu überprüfen, um ggf. Änderungen vornehmen zu können. Eine zentrale Kategorie ist hier die der Studierbarkeit. In weiterbildenden Studiengängen wird diese Ebene der Evaluation regelmäßig gleichzeitig mit der Evaluation der Lehrveranstaltungen durchgeführt. Neben Aspekten der didaktischen Qualität der Lehrveranstaltung werden dort auch solche Fragen berücksichtigt, die etwa die Angemessenheit des studentischen Workloads betreffen, was den Modulzuschnitt innerhalb des Studiengangs betrifft. Die hier erhobenen Daten zu Workload und Verteilung von Creditpunkten können so in den Prozess der Studiengangentwicklung eingespeist werden, der anlässlich der Reakkreditierung durchlaufen wird. Alle Module werden fortlaufend evaluiert, so dass in den Weiterbildungsstudiengängen eine deutlich engmaschigere Rückkopplung, als durch die Evaluationssatzung vorgesehen ist, sichergestellt ist. Es ist dabei bedeutsam, dass zwischen der akademischen Studiengangleitung und der Fachbereichsleitung und -verwaltung ein entsprechender Informationsfluss sichergestellt wird, wobei hierfür in gemeinsamer Absprache durchaus unterschiedliche Wege beschritten werden können.
  • Studienprogrammübergreifend werden an der Universität Kassel seit mittlerweile über zehn Jahren Studierendenbefragungen bzw. Studiengangsurveys durchgeführt. Über alle Fächer hinweg werden hierbei auch potenzielle Gründe für Studienabbrüche, Effektivität von Lehr- und Lernformen, Arbeits- und Prüfungsbelastung und weitere Items zu den Studienbedingungen erhoben. Auswertungen werden durch die Gruppe Qualitätsentwicklung der Abteilung Studium und Lehre auf Ebene der Universität und der einzelnen Fachbereiche erstellt und seitens der Fachbereiche unter anderem bei der Erstellung und der Diskussion der Lehrberichte einbezogen, aber auch bei der Vorbereitung der Reakkreditierungen.

Es ist hier anzumerken, dass dieses Instrument bislang im Rahmen der beiden durchgeführten Befragungen für die weiterbildenden Masterstudiengänge nicht genutzt worden ist. Hier verfügt die UNIKIMS derzeit über ein eigenes Instrument einer rückblickenden Befragung der Studierenden zur Zufriedenheit mit dem Studiengang insgesamt. Es ist vorgesehen, die hochschulweite Master-Survey im Zuge des nächsten Zyklus auszuweiten und die weiterbildenden Masterstudiengänge mit einem spezifischen, auf die Bedingungen weiterbildender Studiengänge angepassten Erhebungsinstrument zu berücksichtigen.

  • Die Absolventenbefragung wird von der Universität Kassel im Rahmen eines bundesweit verbreiteten Modells durchgeführt, das am Zentrum für Hochschulforschung der Universität Kassel (INCHER-Kassel) entwickelt und dort auch über lange Jahre verantwortet worden ist. Nach einer entsprechenden Ausgründung der Hochschule wird dieses Verfahren in Kooperation der Abteilung Studium und Lehre mit dem Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) durchgeführt. Die Ergebnisse der jährlichen Befragung werden den Fachbereichen zur Verfügung gestellt. Dabei sind die weiterbildenden Studiengänge hier regelmäßig in die Befragung einbezogen. Die UNIKIMS will im Herbst 2021 im Abgleich mit dem hochschulzentralen Instrument ggf. weitere Schritte vornehmen und ihr derzeitiges eigenständiges Befragungsmodell ggf. anpassen.
  • Darüber hinaus befindet sich an der Universität Kassel ein Studienverlaufsmonitoring im Einsatz, das pseudonymisierte, zugleich aber personenscharfe Prüfungsdaten nutzt, um Schwächen oder besondere Hemmnisse des Studienverlaufs in der Studiengangstruktur zu identifizieren und so das qualitative Feedback der Studierenden durch eine quantitative Perspektive zu ergänzen.
  • In den Bereich der Qualitätssicherung fällt auch die Nutzung entsprechender Kennzahlen. Als ein Teilaspekt kann hier der Zugriff der UNIKIMS auf die Datenhaltung des akademischen Controllings gesehen werden, der nach dem o. g. Gespräch für die Leitung des Studiengangmanagements der UNIKIMS eröffnet worden ist, so dass diese Daten für die Masterstudiengänge außer durch die Fachbereiche so auch durch die UNIKIMS, die hierfür eine Schulung erhielt und zeitliche Ressourcen eingeplant hat, genutzt werden können. Hier finden sich insbesondere wesentliche Kennzahlen sowie der Zugriff auf die spezifischen Auswertungsmöglichkeiten des Studienverlaufsmonitorings. Zugleich erscheint es wichtig, dass sich die Fachbereiche über die Verfügbarkeit der betreffenden Daten auch zu den weiterbildenden Studiengängen bewusst sind.

 

Für die Nutzung der Befunde aus den unterschiedlichen Instrumenten gibt es unterschiedliche Anlässe und Reflexionsebenen. Sie sollen auf der Ebene der Studiengänge, der Fachbereiche und der Hochschule insgesamt beobachtet und neben kleinschrittigeren und unmittelbareren Reaktionen auf mögliche Fortentwicklungsbedarfe in die maßgeblichen Verfahren der Berichterstattung und der mit diesen verbundenen Rückkopplungsschleifen einbezogen werden. Durch diesen Austausch auf allen Ebenen der Universität zu Qualitätsdimensionen der Studiengänge werden Entwicklungspotenziale identifiziert und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung vereinbart. Zusätzlich zu diesen universitätsweit vorgehaltenen und durchgeführten Verfahren umfasst das Qualitätsmanagement der Weiterbildung alle Schritte von der zeitlichen Planung des Angebots, über die Organisation, Auswahl und Einsatz von administrativem Personal als auch der Durchführung, Steuerung und Kontrolle des Ablaufprozesses. Für die Durchführung dieser Prozesse ist das Studiengangmanagement verantwortlich. Vorgenommene Änderungen an den Studienprogrammen auf der Ebene der Studiengangstruktur bzw. der Regularien werden durch einen internen Prüfpfad von den dezentralen und zentralen Gremien der Universität geprüft und in Kraft gesetzt. Der Qualitätsregelkreis wird hierdurch geschlossen und ein neuer Zyklus beginnt.

 

  • Qualitätssicherung ist eine Aufgabe mit kontinuierlicher Relevanz, die im Alltag wahrgenommen werden soll. Die von der Fachbereichsleitung beauftragte akademische Studiengangleitung soll mit Unterstützung des Studiengangsmanagements kontinuierlich die Evaluationsergebnisse und Aspekte wie z. B. die Benotungspraxis der Dozent:innen im Blick behalten und sich bei Auffälligkeiten erforderlichenfalls mit diesen und den Studierenden austauschen, um Ursachen und Lösungsmöglichkeiten hierfür zu identifizieren. Die Evaluationen entfalten eine starke Wirkung, wenn sie den/der betroffenen Dozenten:in zeitnah kommuniziert werden, um Veränderungen bei der nachfolgenden Durchführung des Moduls frühzeitig und ggf. umfassend durchzuführen und die Studienleitung zur frühzeitigen Erkennung von Schwächen seitens eines/einer Dozenten:in zu befähigen. Von besonderer Bedeutung ist zudem, dass die Evaluationsergebnisse der Studiengangleitung zur frühzeitigen Berücksichtigung von Informationsbedürfnissen der Zielgruppe dienen sollen und dass diese Ergebnisse zur frühzeitigen Erkennung von Optimierungspotenzial bei den Studieninhalten, der Studienorganisation und der Servicequalität genutzt werden.
  • Die Lehrberichte der Fachbereiche werden alle zwei Jahre durch diese erstellt und unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten für Studium und Lehre unter Beteiligung der Abteilung für Entwicklungsplanung und der Gruppe Qualitätsentwicklung der Abteilung Studium und Lehre mit den Fachbereichen besprochen. Zu den Gesprächsergebnissen wird – insbesondere im Hinblick auf mögliche Handlungsoptionen und Ziele – ein Protokoll gefertigt, das im darauffolgenden Zyklus wiederum Teil eines berücksichtigten Hintergrunddokuments der Berichterstattung und der Diskussion ist. Die Lehrberichte werden auf Grundlage eines entsprechenden Leitfadens erstellt, der den Fachbereichen vom Präsidium der Universität vorgegeben worden ist (vgl. P / 987 v. 15. Juli 2013). Dieser berücksichtigt auch die weiterbildenden Studiengänge als Teil des Studiengangportfolios des jeweiligen Fachbereichs. Die Qualitätssicherung des Fachbereichs soll dabei auch die Ergebnisse der Befragungen der UNIKIMS einbeziehen sowie die betreffenden Statistiken des Hochschul-Controllings. Hierzu sollten die UNIKIMS und die akademischen Leitungen von den Dekanaten rechtzeitig über den Termin und die geforderten Inhalte informiert werden. Die Inhalte können sodann, nach den Vorgaben der Dekanate, von den akademischen Leitungen mit Zuarbeit der UNIKIMS angefertigt und an die Dekanate gegeben werden.
  • Ein weiterer konkreter Kontext der Nutzung liegt in den Studiengangkonzepten. Diese sind, wie im Kontext Akkreditierung beschrieben, dem Präsidium im Vorfeld von Studiengangeinrichtungen und auch vor Reakkreditierungen vorzulegen. Es umfasst neben wesentlichen Angaben zum Studiengang bei Reakkreditierungen insbesondere auch die Darstellung des Prozesses der Studiengangüberarbeitung und der Nutzung der Ergebnisse von QM-Instrumenten. Es stellt zugleich den Verfahrensschritt einer bewussten Entscheidung über die Weiterführung von Studiengängen dar. Das Studiengangkonzept wird vor dem Beginn des Einrichtungsprozesses bzw. des Akkreditierungsprozesses erstellt und dem Fachbereichsrat zur Diskussion vorgelegt. Die Relevanz dieser Ergebnisse erstreckt sich damit z. B. auch auf den Bereich der Strukturplanung.
  • Auf der Ebene der Universität wird alle vier Jahre der Lehr- und Studienbericht durch die an Studium und Lehre beteiligten Organisationseinheiten erstellt, in dem die Hochschule umfassend über diesen Leistungsbereich informiert und in den auch die UNIKIMS sowie die Studiengänge und Aktivitäten im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung einbezogen sind. Dieser Bericht richtet sein Augenmerk auf die Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre und stellt die Ergebnisse der Evaluationsverfahren der Universität dar. Der Bericht wird in den zentralen Gremien diskutiert, insbesondere wird er auch dem Hochschulrat vorgelegt. Der zehnte Lehr- und Studienbericht der Universität Kassel wurde im Jahr 2020 vorgelegt.