Willkommen auf der Homepage des Personalrats

Die zentrale Aufgabe des Personalrats ist die Vertretung der Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle. Rechtsgrundlage seiner Arbeit ist das Hessische Personalvertretungsgesetz.

Er wird von den Beschäftigten der Universität (außer Professoren/Professorinnen und Hochschuldozenten/-dozentinnen) für jeweils 4 Jahre gewählt. Die derzeitige Amtszeit dauert bis Mai 2016.

Der Personalrat handelt in:

  • direkten Gesprächen mit Kollegen und Vorgesetzten (z. B. bei Konflikten am Arbeitsplatz).
  • Gesprächen mit der Dienststellenleitung (insbesondere bei grundsätzlichen, strukturellen Problemen).
  • formellen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren (z. B. bei Einstellungen, Umstrukturierungen etc.).

Gehen Sie bitte auf Ihre Vertreter oder Vertreterinnen zu, wenn Sie Fragen oder Probleme haben.

Die Interessen der Mitarbeiter/innen bis 25 Jahre, besonders der Auszubildenden, nimmt die Jugend- und Auszubildendenvertretung wahr.

Die Personalratssitzungen sind dienstags, 14-tägig.