Berufungsverfahren
Das Berufungsverfahren ist ein Personalauswahlverfahren, in dem besondere gesetzliche Bestimmungen zu beachten sind und für das – im Unterschied zu sonstigen Auswahlverfahren – Gremien der Universität Kassel in Sitzungen beraten und Beschlüsse fassen.
- Wichtige Informationen können Sie den Allgemeinen Hinweisen zur Durchführung von Berufungsverfahren und dem dazugehörigen Ablaufplan entnehmen.
