Nebentätigkeit

Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Beschäftigung an der Universität Kassel eine Nebentätigkeit aufnehmen wollen oder bereits ausüben, müssen Sie dies anzeigen oder ggf. auch beantragen. Für eine bereits beantragte oder angezeigte Nebentätigkeit muss jährlich ein Nachweis geführt und eingereicht werden.