Berufsperspektiven

Welche beruflichen Perspektiven eröffnet mir der Studiengang?

Mit einem Masterabschluss in Klinischer Psychologie und Psychotherapie eröffnen sich Absolvent*innen diverse Berufsperspektiven. Sie sind damit hervorragend für einen erfolgreichen Berufseinstieg unter anderem in folgenden Bereichen qualifiziert:

  • Klinische Einrichtungen, Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Beratungsstellen oder selbstständige Beratung
  • Forschung & Lehre im Bereich der Psychotherapieforschung

Im September letzten Jahres wurde die neue Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen verabschiedet. Nach dieser kann nur noch mit einem entsprechenden, vom Landesprüfungsamt zugelassenen, Studiengang mit Approbationsprüfung eine psychotherapeutische Ausbildung begonnen werden. Dies gilt für alle Studierende die seit dem WiSe 20/21 mit dem Bachelor Psychologie begonnen haben. Wenn Sie Ihren Bachelor vorher angefangen oder bereits abgeschlossen haben, haben Sie noch bis zum Jahr 2032 Zeit, um nach dem „alten“ System (Bachelor + Master + Ausbildung mit Approbation am Ende der Ausbildung) Ihre psychotherapeutische Ausbildung abzuschließen.

Das alte Psychotherapeutengesetz

Das neue Psychotherapeutengesetz

Informationen für Studierende nach PO 2021

Möglichkeiten einer Weiterbildung in einem therapeutischen Verfahren

Ihre Berufsbezeichnung nach der Approbation lautet Psychotherapeut*in. Nach der Approbationsprüfung können Sie durch eine Weiterbildung in einem Psychotherapieverfahren die sozialrechtliche Anerkennung erlangen. Dies ist z.B. Voraussetzung, um in vollem Umfang (mit Kassensitz) psychotherapeutisch tätig sein zu können. In der Weiterbildung spezialisieren Sie sich entweder für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen oder auf Neuropsychologie und auf mindestens ein Psychotherapieverfahren, also Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie oder Systemische Therapie. Anschließend heißen Sie zum Beispiel „Fachpsychotherapeut*in für Kinder und Jugendliche (Verhaltenstherapie)“. 

Informationen für Studierende nach PO 2014

Möglichkeiten einer psychologischen Psychotherapeutenausbildung

Bitte beachten Sie: Streben Sie nach dem Abschluss des M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie die Aufnahme einer psychologisch psychotherapeutischen Ausbildung an, so sind die Möglichkeiten seit einem Gerichtsurteil von dem Landesprüfungsamt abhängig, in dem Sie ihre Psychotherapie-Ausbildung (Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in) machen wollen.

Gerichtsurteil vom Landesprüfungsamt

Bitte erkundigen Sie sich individuell beim zuständigen Landesprüfungsamt in einer Vorabanfrage, welche Ausbildung Sie machen können (Liste der Landesprüfungsämter). Es ist jeweils das Bundesland zuständig, in dem Sie die psychologische Psychotherapeutenausbildung beginnen möchten. Geben Sie in der Vorabanfrage sowohl Ihren Bachelorabschluss als auch Ihren zukünftigen Masterabschluss an. Bitte lassen Sie sich die Auskunft schriftlich erteilen und heben Sie diese bis zur Approbationsprüfung auf.

Liste der Landesprüfungsämter