Antrag auf Rücktritt von der Prüfung / Nachschreiben (Resit)

Hinweis: Ein Antrag muss unverzüglich gestellt werden, sobald der Hindernisgrund bekannt ist. In diesem Sinne verspätet gestellte Anträge werden nicht akzeptiert.

Konnte der Antrag aus triftigen Gründen nicht fristgemäß erfolgen, ist der Grund dafür mit geeigneten Unterlagen zu belegen.

Fristen: Ein Antrag auf Wiederholen der Prüfung / Rücktritt von der Prüfung und Nachschreiben sowie eine Anmeldung zur Prüfung muss erfolgen:

  • Prüfungen aus dem WS: spätestens bis zum 07. März
  • Prüfungen aus dem SoSe: spätestens bis zum 31. August
Formular - Rück­tritt von der Prü­fung / Nach­schrei­ben (Re­sit)
Ich stelle hiermit einen Antrag auf einen Nachschreibetermin für Kurs:
Bitte beachten Sie:

1. Grundsätzlich haben nur folgende Studierende der Universität Kassel die Möglichkeit zum Nachschreiben oder Wiederholen einer Prüfung:

• Studierende der Universität Kassel, die sich die erworbenen Credits im Fachstudium an der Universität Kassel anrechnen lassen können,
• Studierende der Universität Kassel, bei denen der Nachweis der entsprechenden Zielsprache für den Studienabschluss oder als Zulassungsbescheid festgestellter Auflage vorgegeben ist,
• internationale Austauschstudierende der Universität Kassel, die sich die Credits über das Learning Agreement anrechnen lassen können.

2. Nur für UNIcert®-Stufenabschlussprüfungen besteht eine Ausnahme (UNIcert® I, 4. Teil, Deutsch UNIcert® II, Englisch UNIcert® II, 3. Teil, UNIcert® III). Hier können von allen Personengruppen Anträge auf Nachschreibetermine gestellt werden. Allerdings wird für alle Selbstzahler:innen (auch Mitarbeitende und Externe) eine Prüfungsgebühr von 30 € (bzw. 72 € Externe) fällig.

BEGRÜNDUNG
Grund für die Beantragung eines Nachschreibetermins nach § 15 der Allgemeinen Bestimmungen für Fachprüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master an der Universität Kassel:
• Krankheit, Unfall, Erkrankung oder Tod eines nahen Familienangehörigen u.ä. (bitte Belege beifügen)

Andere (eine unerwartet hohe zeitliche Belastung, Familienfeiern, Job, kurzfristig angetretene Praktika oder Überforderung u. Ä.) sind im Sinne der Prüfungsordnung keine triftigen Gründe für einen Rücktritt von einer angemeldeten Prüfungsleistung.

Wir prüfen Ihren Antrag.

Sollten wir Ihrem Antrag zustimmen können,  senden wir Ihnen einen Anmeldecode für den nächstmöglichen Prüfungstermin zu. Sie müssen sich mit diesem Code dann zur Prüfung umgehend und innerhalb der Frist (bis 3 Wochen vor dem Nachschreibetermin (Resit)  anmelden.

Den Kurs „Anmeldung Resit“ finden Sie im Kursangebot unter der jeweiligen Sprache. 

Sollten wir Sie nicht zur Nachschreibeprüfung zulassen können, erhalten Sie ebenfalls per Mail Bescheid.

Bei Rückfragen können Sie sich wenden an: sz@uni-kassel.de


Datenschutz

Für die Kontaktaufnahme werden in diesem Formular die Daten aus der Eingabemaske an uns übermittelt. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgt im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung für die Kontaktaufnahme keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die genannten Zwecke verwendet. Mit der Angabe von Namen und E-Mail-Adressen willigen Sie freiwillig in die Speicherung und Nutzung dieser Daten im Rahmen der Bearbeitung Ihres Anliegens ein. Diese Einwilligung kann jederzeit mittels einer entsprechenden Nachricht an uns widerrufen werden.
Siehe auch: https://www.uni-kassel.de/uni/datenschutz