Rücktritt von der Prüfung - Sprachenzentrum

Wichtige Informationen

Fristen


Bitte stellen Sie Ihren Antrag so schnell wie möglich, sobald Sie wissen, dass ein Grund dafür vorliegt. Wenn ein Antrag ohne triftigen Grund zu spät eingereicht wird, können wir ihn leider nicht mehr berücksichtigen. Falls Sie die Frist aus einem wichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit) verpasst haben, reichen Sie diesen Nachweis (z. B. ein ärztliches Attest) bitte direkt zusammen mit Ihren Unterlagen ein.

Bitte beachten Sie die absolut letzten Fristen:

  • Für das Wintersemester: Bis zum zweiten Mittwoch im März
  • Für das Sommersemester: Bis zum letzten Mittwoch im August

Wer darf eine Prüfung nachschreiben?


Grundsätzlich ist das Nachschreiben nur für folgende drei Gruppen von der Universität Kassel möglich:

  • Studierende, die sich die Credit Points (ECTS) für ihr Studium anrechnen lassen können.
  • Studierende, die die Sprache als feste Voraussetzung für ihren Studienabschluss oder als offizielle Auflage für die Zulassung benötigen.
  • Internationale Austauschstudierende, die die ECTS über ihr Learning Agreement anrechnen lassen.

Ausnahme:
Bei den großen UNIcert®-Prüfungen (UNIcert® I Teil 4, Deutsch UNIcert® II, Englisch UNIcert® II Teil 3, UNIcert® III) darf jeder einen Antrag stellen.

  • Wichtig für Selbstzahler (auch Mitarbeitende und Externe): Hier fällt eine Prüfungsgebühr an (30 € für Uni-Angehörige / 72 € für Externe).

Welche Gründe werden akzeptiert?


Ein Nachtermin wird nur bei triftigen, unverschuldeten Gründen (nach § 15 der Prüfungsordnung) genehmigt.

Ja – Diese Gründe zählen (bitte Nachweise beilegen):

  • Krankheit oder Unfall
  • Erkrankung oder Todesfall eines nahen Familienmitglieds

Nein – Diese Gründe zählen leider nicht:

  • Hohe Arbeitsbelastung oder Überforderung
  • Berufliche Verpflichtungen oder kurzfristige Praktika
  • Private Termine (z. B. Familienfeiern)

Wenn Ihr Antrag bewilligt wird:


Sie erhalten von uns einen Anmeldecode per E-Mail für den nächstmöglichen Prüfungstermin. Bitte melden Sie sich damit so schnell wie möglich an.

Bitte beachten Sie dabei die folgenden Fristen (jeweils bis 12:00 Uhr):

  • Für das Wintersemester: Bis zum dritten Mittwoch im März
  • Für das Sommersemester: Bis zum ersten Mittwoch im September

Die Anmeldung für den Nachholtermin finden Sie im Kursangebot der jeweiligen Sprache unter dem Punkt „Resit“.

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird: Sollten wir Ihren Antrag nicht bewilligen können, informieren wir Sie darüber natürlich ebenfalls per E-Mail.

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: sz[at]uni-kassel[dot]de

Formular - Rück­tritt von der Prü­fung / Nach­schrei­ben (Re­sit)
Ich stelle hiermit einen Antrag auf einen Nachschreibetermin für Kurs:
Die Datenschutzerklärung des Sprachenzentrums habe ich gelesen und erkenne sie an.