Das Praxissemester soll Ihnen frühzeitig einen Eindruck Ihres späteren Arbeitsfeldes bieten. Ziel ist ein intensives Kennenlernen der Schulpraxis aus der Sicht von Lehrer:innen. Durch Hospitationen und eigene Unterrichtsversuche werden Sie erste Einblicke sammeln, die die Grundlage für einen Perspektivwechsel in Richtung eines professionellen Lehrerbildes darstellen. Sie sollen dabei auch durch Reflexion Ihre Haltung und Eignung gegenüber dem Lehrberuf überprüfen. Es existieren damit drei thematische Schwerpunkte: Eignung, Beobachten und Unterrichten.

Jasmin Tischer

Sachbearbeitung
Nora-Platiel-Str. 1, Raum: 1207a
Telefon: +49 561 804 3971
refsps.tischer@uni-kassel.de

Das Praxissemester wird im zweiten Studienjahr (3. oder 4. Semester) absolviert. Mit 30 Credits hat das Modul Praxissemester den Umfang eines normalen Semesters, indem Sie am regulären Schulbetrieb teilnehmen. Beachten Sie, dass die Anmeldung nur einmal im Jahr  im Februar stattfindet.

Das Praxissemester gliedert sich grundsätzlich in eine Block- und eine Langphase. Zusätzlich besuchen Sie drei flankierende Lehrveranstaltungen der Universität mit einem Umfang von insgesamt 8 SWS (zwei davon in den Fächern mit je 2 SWS und eine im Kernstudium mit 4 SWS).

 

Universitärer Teil

 

Flankierende Lehrveranstaltungen (insg. 8 SWS)

→ Flankierende Lehrveranstaltung im 1. Unterrichtsfach (2 SWS)

→ Flankierende Lehrveranstaltung im 2. Unterrichtsfach (2 SWS)

→ Flankierende Lehrveranstaltung im Kernstudium (4 SWS)

Anmeldung selbstständig über eCampus.

 

Begleitseminar (insg. 4 SWS, teilweise geblockt)

→ Vorbereitung

→ Begleitung

→ Nachbereitung

Zuteilung erfolgt durch das Referat für Schulpraktische Studien auf der Basis Ihrer Präferenzangaben bei der Anmeldung und organisatorischen Kriterien.

Schulpraktischer Teil

 

Blockphase (100 h)

Vier Wochen mit einer Anwesenheit von ca. 100 Zeitstunden in der Schule (ganzwöchige Anwesenheitspflicht!). Liegt in der vorlesungsfreien Zeit.
 

Langphase (150 h)

Elf - zwölf Wochen mit einer Anwesenheit von ca. 150 Zeitstunden in der Schule. Liegt im Semester und beginnt in der Regel immer nach den Herbstferien (WiSe) oder nach den Osterferien (SoSe).

Es ist vorgesehen, dass Sie Ihr Praxissemester im zweiten Studienjahr (3. oder 4. Semester) absolvieren. Die Anmeldung dafür erfolgt bereits in Ihrem ersten Studienjahr vom 01.02. - 28.02 und ist verpflichtend. Sie gilt für beide Durchgänge, Sie können aber eine Präferenz angeben, ob Sie Ihr Praktikum im Winter (3. Semester) oder im Sommer (4. Semester) durchlaufen möchten.

Die Anmeldung erfolgt über eCampus ("Meine Funktionen")! Wir möchten zudem alle L2 Studierenden darauf hinweisen, dass es derzeit keine Praxissemester Gruppe im Fach Arbeitslehre geben wird. Sie werden hier automatisch das Praxissemester in Ihrem Zweitfach absolvieren müssen.

Auch wenn wir uns sehr bemühen, Ihren Wünschen zu entsprechen, muss die endgültige Entscheidung aus organisatorischen Gründen beim Referat für Schulpraktische Studien verbleiben. Wie Sie eingeteilt wurden, erfahren Sie mit der Veröffentlichung der Zuteilungen per Mail spätestens bis Mitte Juli (Wintersemester) bzw. bis Mitte Januar (Sommersemester). Bis zu diesem Zeitpunkt planen Sie bitte keinen Urlaub! Sollten Sie an den Vorbereitungsseminaren nicht teilnehmen können, hat dies in der Regel einen Fehlversuch zur Folge!

 

Anmeldefrist und Zeiten Praxissemester (alte MPO!)


Wintersemester 2023-2024
Vorbereitungsseminar ca. 2 Tage im Zeitraum 11.09.23 - 22.09.23
Blockphase 25.09.23 - 20.10.23
Langphase 30.10.23 - 26.01.24

Sommersemester 2024
Vorbereitungsseminar ca. 2 Tage im Zeitraum 13.02.24 - 23.02.24
Blockphase 26.02.24 - 22.03.24
Langphase 15.04. - 12.07.24

Wintersemester 2024-2025
Vorbereitungsseminar ca. 2 Tage im Zeitraum 02.09.24 - 13.09.24
Blockphase 16.09.24 - 11.10.24
Langphase 28.10.24 - 31.01.25

Tätigkeiten in der Schule sind im Rahmen des Praxissemester grundsätzlich unbezahlt. Es kann keine bezahlte Tätigkeit (z. B. Übernahme von Vertretungsstunden in der Praktikumsschule) innerhalb des Praxissemesters durch Sie erfolgen.


Es ist darüber hinaus auch nicht möglich, derartige Tätigkeiten als Praxissemester anzuerkennen. Eine Anerkennung ist allerdings im Rahmen der zweiten Ausbildungsphase, dem Vorbereitungsdienst ("Referendariat"), möglich.

 

Hessisches Lehrerbildungsgesetz / Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes

 

Modulprüfungsordnung Kernstudium

 

Praktikumsordnung der Universität Kassel

 

 

Weitere nützliche Informationen zu Versicherungsschutz, Vorlagen zum Herunterladen etc. finden Sie hier:

Interesse, einen Teil des Praxissemesters im Ausland zu absolvieren?