Infos zur Studiengangsreform

Zum Wintersemester 2020/21 ist in Kassel der Bachelor nach dem neuen Psychotherapeutengesetz gestartet. Dieser sogenannte polyvalente Bachelor ermöglicht ein anschließendes Masterstudium Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPP), das mit der Approbation abschließt und künftig Voraussetzung für die Weiterbildung zur Psychotherapeut*in ist. In Kassel starten die neuen Masterstudiengänge Klinische Psychologie und Psychotherapie  und Psychologie  zum WS 2021/22.

Studierende, die ihr Studium vor  dem 01.09.2020 begonnen haben, können weiterhin die Ausbildung nach dem alten System absolvieren, die bis 2032 (Härtefälle: 2035) abgeschlossen sein muss. An einigen Standorten, darunter auch Kassel, wurden oder werden Nachschulungen angeboten, mit denen Studierende aus den „alten“ Bachelorstudiengängen sich für den neuen Psychotherapie-Master qualifizieren können. Hintergrund ist, dass für die Zulassung in den neuen Master Pflichtinhalte im Bachelor enthalten sein müssen, die von der Approbationsordnung vorgeschrieben sind. Ohne eine solche Nachschulung (oder einen qualifizierenden Bachelor) ist es nicht möglich, einen neuen Psychotherapie-Master zu studieren.

Auf dieser Seite fassen versuchen wir, wichtige Informationen zur Reform zusammenzufassen und zu verlinken.

Achtung: Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr. Die Informationen wurden vom Fachschaftsrat nach bestem Wissen zusammengestellt und repräsentieren nicht das Institut für Psychologie oder die Universität Kassel!

Unsere Folien zur Studiengangsreform in Kassel

Aus der letzten Fachschaftsvollversammlung am 16.12.2020

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