Bevorzugtes Einwahlverfahren


Seit Wintersemester 2015/16 nimmt das Institut für Germanistik am bevorzugten Einwahlverfahren teil.
Studierende teilnehmender Lehreinheiten können einen Antrag auf bevorzugte Einwahl in Lehrveranstaltungen ihres Studiengangs stellen. Dieser gilt für ein Semester. Wird der Antrag bewilligt, erhalten die Studierenden einen Platz in den von ihnen gewählten Seminaren. Die Einwahl dieser Studierenden wird vom IT-System automatisch sichergestellt.

Der Antrag kann aus folgenden Gründen gestellt werden:

  • chronische Erkrankung oder Behinderung (nachgewiesen durch ärztliches Attest, am besten unter Verwendung des anliegenden Attests)
  • zu betreuendes Kind bis 12 Jahre (nachgewiesen durch Kopie der Geburtsurkunde)
  • Schwangerschaft mit voraussichtlichem Entbindungstermin in der Vorlesungszeit des Semesters (nachgewiesen durch ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft mit Angabe des Entbindungstermins)
  • Pflege eines nahestehenden Angehörigen (nachgewiesen durch Kopie eines Belegs nach §§ 44, 44a SGB XI)

Die Anträge für die Studiengänge BA und MA müssen fristgerecht und vollständig inklusive aller erforderlichen Unterlagen im Postfach der Studienkoordination, Kurt-Wolters-Str. 5, Raum 4047, (unterste Reihe rechts) eingeworfen werden. Entsprechende Informationen und die Antragsformulare finden Sie weiter unten auf dieser Seite. 

Die Anträge für die Lehramtsstudiengänge werden künftig zentral bearbeitet und müssen fristgerecht und vollständig inklusive aller erforderlichen Unterlagen in der Nora-Platiel-Str. 5, 1. OG, Postfach 21 (gegenüber von Raum 1211) abgegeben werden. Weitere Informationen finden Sie hier.


Antragsformulare:

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