Prüfungen

MPO

MPO steht für die ModulPrüfungsOrdnung und beschreibt, nach welchen Modulen dein Studiengang gegliedert ist. Dort erfährst du, welche und wie viele Module du überhaupt belegen musst, ob es Voraussetzungen gibt, ein Modul zu belegen, welche in deine Abschlussnote eingehen, wie viele Veranstaltungen du besuchen musst, um ein Modul abzuschließen und welche Prüfungsleistung dazu letztendlich nötig ist. Es ist also das wichtigste Dokument für die Organisation und das erfolgreiche Beenden deines Studiums. Damit du da besser durchsteigst, helfen dir unsere Erläuterungen für die MPO!

Am Anfang deines Studiums solltest du dich möglichst genau mit ihr auseinandersetzen. Hier ein kleiner Überblick über die wichtigsten Punkte für den Germanistik-Bachelor (Hauptfach):

Es gibt Basis-, Vertiefungs- und Schwerpunktmodule. Alle Basis- und Vertiefungsmodule sind Pflichtmodule. In den Schwerpunktmodulen kannst du immer zwischen zwei Modulen wählen. Um die Vertiefungs- und Schwerpunktmodule abschließen zu können, musst du die Basismodule vorher abgeschlossen haben. In den literaturwissenschaftlichen Modulen musst du mindestens einmal eine Veranstaltung aus der älteren deutschen Literaturwissenschaft belegen.

Du musst in deinem Studium insgesamt drei wissenschaftliche Hausarbeiten geschrieben haben. Eine davon muss in einem Schwerpunktmodul verfasst werden.

Zusätzlich brauchst du 20 Credits aus dem Erwerb von Schlüsselkompetenzen. Integrierte Schlüsselkompetenzen werden dir automatisch mit dem Abschluss bestimmter Module verbucht. Die zehn restlichen additiven Schlüsselkompetenzen kannst du dir beispielsweise durch den Besuch bestimmter Lehrveranstaltungen, die Mitarbeit in studentischen Organisationen, z.B. der Fachschaft, oder der Leitung eines Tutoriums sowie dem Besuch von Sprachkursen im Internationalen Studienzentrum gutschreiben lassen. 

Du musst ein achtwöchiges Praktikum absolvieren. Dies kann im In- und Ausland geschehen. Auch ein Studienaufenthalt im Ausland sowie eine studiennahe Ausbildung können als Praktikum angerechnet werden. Um das Praktikumsmodul zu bestehen, musst du einen schriftlichen Bericht abgeben, der nicht benotet, sondern nur als bestanden oder nicht bestanden bewertet wird.

Das Verfassen der Bachelorarbeit kann frühestens im sechsten Semester erfolgen. Voraussetzung sind mindestens 80 Credits im Hauptfach, 30 Credits im Nebenfach und 12 Credits in den Schlüsselkompetenzen sowie das abgeschlossene Praktikum. Die restlichen Credits kannst du nach der Anmeldung der Bachelorarbeit noch erwerben.

Integrierte Schlüsselkompetenzen erhältst du, wenn du ein bestimmtes Modul abgeschlossen hast. Additive Schlüsselkompetenzen musst du allerdings außerhalb deiner regulären Veranstaltungen erwerben. Das heißt, du kannst beispielsweise einen Workshop besuchen, eine Fremdsprache erlernen oder dich in der Fachschaft engagieren. 

Leitfaden MPO - Lehramt für Gymnasien (L3)

  • Aus wie vielen Veranstaltungen setzt sich ein Modul zusammen (und muss ich evtl. noch ein Tutorium besuchen?)
  • Mit welchen Lerninhalten beschäftigt sich das Modul?
  • Für welche Studiengänge kann das Modul noch verwendet werden?
  • Wie lange dauert das Modul und wie oft wird es angeboten?
  • In welcher Sprache wird das Modul angeboten?
  • Gibt es Voraussetzungen für die Teilnahme?
  • Um welche Lehr-und Lernform handelt es sich?
  • Wie hoch ist der Arbeitsaufwand dafür in etwa: 

    SWS=Semesterwochenstunden (Zeit, die man vor Ort in der jeweiligen Veranstaltung verbringt); studentisches Selbststudium (der Arbeitsaufwand, den man mit der jeweiligen Veranstaltung außerhalb dieser hat. Damit ist z.B. die Zeit zu Hause, für Nacharbeitungen o.Ä. gemeint)?
  • Welche Art von Prüfungsleistung kann ich ablegen?
  • Wie viele Credits erhalte ich dafür?
  • Die Module 1-5 sind Basismodule
  • Die Module 6-9 sind Vertiefungsmodule
  • Die Module 10 -13 sind Schwerpunktmodule

Weitere Informationen und Details (wie Muster-Modulbescheinigungen, Beispielstundenpläne und das Modulhandbuch mit Auflistung der einzelnen Module) sind der MPO des Fachs Deutsch zu entnehmen.

  • Da Modul 1,2 und 4 keine Voraussetzungen für eine Teilnahme haben, kann also maximal mit den drei begonnen werden (alternativ kann auch nur mit Modul 1 und 2 begonnen werden).
  • Ab dem 2. Semester kann Modul 3 hinzugenommen werden.
  • Beispielstundenpläne können der MPO entnommen werden.

Teilweise gibt es im Studiengang Deutsch Voraussetzungen für die Belegung von Seminaren. Folgende Module haben dies jedoch nicht:

  • Modul 1
  • Modul 2
  • Modul 4

Teilweise gibt es im Studiengang Deutsch Voraussetzungen für die Belegung von Seminaren. Hierfür müssen einige Module oder Praktika zunächst erfolgreich abgeschlossen werden, um weiterführende Module belegen zu können.

  • Modul 3 kann erst ab dem 2. Fachsemester belegt werden
  • Modul 5 benötigt den erfolgreichen Abschluss von Modul 1
  • Modul 6 benötigt den erfolgreichen Abschluss von Modul 3
  • Modul 7a benötigt den erfolgreichen Abschluss von Modul 4
  • Modul 7b benötigt den erfolgreichen Abschluss von Modul 4
  • Modul 8 benötigt den erfolgreichen Abschluss von Modul 2
  • Modul 9 benötigt den erfolgreichen Abschluss des Blockpraktikums
  • Modul 10 benötigt die Zwischenprüfung L3
  • Modul 11 benötigt die Zwischenprüfung L3
  • Modul 12 benötigt die Zwischenprüfung L3
  • Modul 13 benötigt die Zwischenprüfung L3

Innerhalb eines Moduls können Studienleistungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung gefordert werde. Studienleistungen können in mündlicher, praktischer oder schriftlicher Form erbracht werden.

Jede Modulprüfung oder Teilprüfung muss innerhalb der vorgegebenen Frist über HisPos angemeldet werden (Siehe: Prüfungsverwaltung -> Leistungen an- und abmelden).

  • Die jeweilige Prüfungsart ist dem Modulhandbuch zu entnehmen.
  • Die Prüfungsart ist je nach Seminarangebot frei wählbar.
  • Im Laufe des Studium MÜSSEN drei wissenschaftliche Hausarbeiten geschrieben werden (davon eine im Schwerpunktbereich).
  • Innerhalb eines Moduls können Studienleistungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung gefordert werden.
  • Bei einer Gruppenarbeit muss die individuelle Leistung abgrenzbar sein.
  • Die folgenden Module gehen zu 24% in die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung ein (bei den Zweitfächern Kunst oder Musik nur zu 20%).
  • Bei Versäumnis oder Rücktritt ohne triftigen Grund gilt die Prüfung als ungenügend „0 Punkte“. Der Grund muss der oder dem Vorsitzenden des Modulprüfungsausschusses unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
  • Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn sie mit mindestens 5 Punkten bewertet wurde. 
  • Eine kumulierte Modulprüfung ist bestanden, wenn die durchschnittliche Punktzahl der Teilprüfungen mindestens 5 Punkte beträgt. 
  • Nicht bestandene Modulprüfungen und Modulteilprüfungen eines nicht bestandenen Moduls können zweimal wiederholt werden. 
  • Wird ein Pflichtmodul endgültig nicht bestanden, ist die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung in Deutsch für das Lehramt an Gymnasien ausgeschlossen.
  • Bei endgültigem Nichtbestehen eines Wahlpflichtmoduls kann der Wahlpflichtbereich einmalig gewechselt werden.

Die Zwischenprüfung im Teilstudiengang Deutsch ist mit 37 Credits erreicht. Folgende Module müssen für das Bestehen der Zwischenprüfung erfolgreich abgelegt werden: 1,2,3 und 4.

94 Credits im Teilstudiengang Deutsch (30 beziehen sich auf die Fachdidaktik und 6 für die fachdidaktischen Schulpraktischen Studien. Insgesamt 240 im L3 Studiengang.

a. L3/ Modul 1: Grundlagen der Sprach- und Literaturwissenschaft I

b. eines der folgenden Module:

  1. L3/ Modul 5: Ältere deutsche Sprache und Literatur
  2. L3/ Modul 6: Wort/ Satz/ Text/ Gespräch/ Bedeutung
  3. L3/ Modul 7a: Literaturgeschichte I
  4. L3/ Modul 7b: Theorien und Methoden der Literaturwissenschaft I

c. zwei der folgenden Module:

  1. L3/ Modul 8: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur
  2. L3/ Modul 10: Literatur und Medien
  3. L3/ Modul 11: Text und Diskurs
  4. L3/ Modul 12: Schwerpunktbildung Sprachwissenschaft
  5. L3/ Modul 13: Schwerpunktbildung Ältere und Neuere Literaturwissenschaft

Bei Wahlmöglichkeit gehen die Module mit der höchsten Punktzahl

Leitfaden MPO - Master Germanistik

Das Masterstudium ist auf verschiedenen Modulen aufgebaut, diese Module sind auch an bestimmte Bedingungen geknüpft. 

Modul 1 – 4: sind sogenannte Pflichtmodule, d.h. diese Module müssen absolviert werden. Pro Modul musst du 3 Veranstaltungen (Seminar, Vorlesung usw.) besuchen, um das Modul abzuschließen. Von diesen 3 Veranstaltungen musst du 1 Prüfungsleistung und 2 Studienleistung (unbenotet) ablegen. Insgesamt sind es also für die Module 1-4 12 Veranstaltungen. In diesen 12 Veranstaltungen müssen 6 Veranstaltungen in Sprachwissenschaft belegt werden und 6 Veranstaltungen in Literaturwissenschaft/Medienwissenschaft. 

Die Module 5, 6, 7 und 8 sind in ihrer Schwerpunktsetzung (Sprach- oder Neuere/Ältere Literatur-wissenschaft/Medienwissenschaft) frei wählbar.

Das Moduls 10 ist das Masterabschlussmodul, dies umfasst eine Veranstaltung als begleitendes Seminar zur Masterarbeit. 

Studienleistungen sind unbenotet und dienen der aktiven Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung. Die Studienleistung biete die Grundlage für die Prüfungsleistung. Erst wenn Du die Studienleistung absolviert hast, bist Du für die Prüfungsleistung qualifiziert. Je nach Dozent*in kannst Du als Studienleistung beispielsweise eine Sitzung protokollieren oder eine Referat halten und dich aktiv am Seminar beteiligen. 

Prüfungsleistungen sind im Masterstudiengang frei wählbar. So kannst du entweder als Prüfungsleistung eine Semesterarbeit/Projektarbeit mit einem Umfang von 15-20 Seiten schreiben, ein 30-minütiges Kolloquium (mündliche Prüfung) oder ein forschungsbezogenes Referat halten. Allerdings bietet nicht jeder Dozent jede Prüfungsleistung an. Die jeweilige Prüfungsleistung für ein bestimmtes Seminar wird die aber in der Regel in der ersten Seminarsitzung mitgeteilt. 

Innerhalb deines Masterstudiums musst du allerdings 3 wissenschaftliche Arbeiten (Semester-/Projektarbeit) geschrieben haben. Alle weiteren Prüfungsleistungen sind wie oben erwähnt, frei wählbar. 

Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden. Modulprüfungen, die du bereits bestanden hast (also mit mindestens 4,0), kannst du nicht wiederholen. 

Hausarbeiten

JA! Es gibt Richtlinien und formale Hinweise, an die du dich halten solltest. Dabei hat jedes Institut eigene Vorgaben, vor allem was die Zitierweise betrifft. Informationen dazu findest du hier.

Auch wenn sich dein Studium rund um die deutsche Sprache dreht, bestehen deine Prüfungen nicht nur aus Hausarbeiten. Gerade zu Beginn des Studiums wirst du einige Klausuren schreiben müssen. Dennoch solltest du beachten, dass es für dich Pflicht ist, drei wissenschaftliche Hausarbeiten zu absolvieren! Dabei musst du zwei in den Grundmodulen und eine in den Schwerpunktmodulen schreiben. Mehr darfst du natürlich je nach MPO auch schreiben.

Ein kleiner Tipp: Wenn du dir mit der ersten Hausarbeit unsicher bist, schreib diese doch in einem Modul, das nicht in die Examensnote eingeht – so kannst du dich erst einmal ausprobieren und bist auf der sicheren Seite. Welche Module eingehen, kannst du im Leitfaden für die MPO nachlesen!

Masterarbeit

Das Thema der Masterarbeit kannst du frühestens im 3. Semester anmelden. Dafür musst du insgesamt 5 Module erfolgreich (mit mindestens 4,0) abgeschlossen haben. Welche 5 Module das sind, ist in der Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben. Du kannst also beispielsweise Module 1-5 abgeschlossen haben oder auch Modul 2,6,7,8, und 3. Die Reihenfolge ist hierbei also egal. 

Du kannst deine/n Erstprüfer*in, der/die deine Masterarbeit betreuen soll, frei wählen. Allerdings muss der/die Erstprüfer*in für die Masterarbeit prüfungsberechtigt sein.

Entweder wählst du deine/n Erstprüfer*in nach dem Thema oder Fachgebiet (also entweder Sprache oder Literatur) aus, über das du deine Masterarbeit schreiben willst, oder auch nach dem/der Erstprüfer*in selbst. Allerdings ist es ratsam, dass du rechtzeitig nachfragst, ob jeweilige Prüfer*innen noch Kapazitäten haben, um deine Masterarbeit zu betreuen. 

Du kannst das Thema deiner Masterarbeit frei wählen, allerdings ist je nach Prüfer*in zumindest das grobe Fachgebiet (z.B. Literatur oder Sprache) vorgegeben. Dein gewähltes Thema solltest du auf jeden Fall mit deiner/m Prüfer*in besprechen. Dein/e Prüfer*in wird dir auch sagen können, ob dein gewähltes Thema forschungsrelevant ist und ob das Thema für die bearbeitbare Zeit (18 Wochen) schaffbar ist. Dafür solltest du rechtzeitig einen Sprechstundentermin mit deinem/r Prüfer*in vereinbaren. In der Regel muss ein Exposé über dein Masterarbeitsthema verfasst werden, welches du dann zusammen in der Sprechstunde mit deinem/r Prüfer*in besprechen kannst. Die/der Professor*in kann dir ebenfalls Tipps für relevante Literatur geben. Am besten solltest du dir potenzielle Fragen zu deinem Thema im Vorfeld notieren, damit du diese dann in der Sprechstunde klären kannst. Sobald du dein Thema offiziell angemeldet hast, kannst du dein Thema nur einmal innerhalb der ersten 6 Wochen nach Anmeldung ändern. Das gilt ebenfalls auch für rein sprachliche Umformulierung. 

Nachdem dein Thema sowie ein/e passende/r Prüfer*in gefunden ist, geht es nun an die Anmeldung der Masterarbeit. Dazu musst du ein Formular, welches du ebenfalls auf der Institutsseite findest, ausfüllen und von deine/m/r Prüfer*in unterschreiben lassen. Das ausgefüllte Formular gibst du dann beim Prüfungsamt des Fachbereichs 02 (KW5, Raum 3003) ab. Dein/e Erstpüfer*in wird dir in der Regel eine/n Zweitprüfer*in vorschlagen, bei der/dem du dann nur noch das Formular unterschreiben lassen musst. Das Prüfungsamt wird dann deinen Antrag prüfen und dich dann meist schriftlich per Post kontaktieren, ob die Anmeldung funktioniert hat oder ob Probleme aufgetreten sind. 

Hat deine Anmeldung zur Masterarbeit funktioniert, bekommst du vom Prüfungsamt eine Bestätigung per Post an deine an der Uni hinterlegte Adresse (hier solltest du auch im Vorfeld drauf achten, dass die hinterlegte Adresse noch aktuell ist). In der Bestätigung wird nochmals zusammengefasst, wie nun der Titel deiner Masterarbeit lautet, sowie das Datum deiner Zulassung und ebenfalls (ganz wichtig!) das Datum, wann du deine Masterarbeit abgeben musst. 

Die Anmeldung zur Masterarbeit ist zeitunabhängig und nicht an Fristen gebunden, d.h. du kannst deine Masterarbeit sowohl während des Semesters als auch während der vorlesungsfreien Zeit anmelden.

Du hast von dem Datum der Anmeldung deiner Masterarbeit bis zur Abgabe insgesamt 18 Wochen Zeit, deine Masterarbeit zu schreiben. Natürlich kannst du schon im Vorfeld an deiner Masterarbeit arbeiten, besonders wenn du dir nicht sicher bist, ob du dein Thema in 18 Wochen bearbeiten kannst. Es empfiehlt sich vorzuarbeiten, wenn du in deiner Masterarbeit empirisch arbeiten möchtest und beispielsweise eine Onlineumfrage o.ä. erstellen möchtest. Gerade hier ist einem meist im Vorfeld nicht klar, wie viel Zeit die Erstellung und Auswertung in Anspruch nimmt. Am besten suchst du dir vor der Anmeldung schon deine Literatur zusammen und verschaffst dir schon mal einen Überblick. Da du das Thema in der Sprechstunde mit deine/r/m Prüfer*in besprichst, musst du dir ja eh Wissen zum Thema anlesen.

Bevor du deine Masterarbeit fristgerecht abgibst, solltest du deine Arbeit auf jeden Fall von Bekannten, Freunden oder Familienmitgliedern durchlesen lassen. Die Personen müssen nicht zwangsläufig von deinem gewählten Thema Ahnung haben. Du solltest auf jeden Fall deine Rechtschreibung prüfen lassen, entweder von kompetenten Personen, die du kennst (z.B. anderen Kommiliton*innen) oder professionell, von bestimmten Agenturen. Am besten lässt du deine Arbeit immer stückchenweise/kapitelweise durchlesen, dann ist der Aufwand für die Leser geringer und du musst zum Schluss nicht alle Seiten durchgehen. 

Deine Masterarbeit musst du in drei gebunden Exemplaren und digital auf CD gebrannt beim Prüfungsamt abgeben. Plane also genug Zeit zum Ausdrucken und binden ein.