SPS II bei Erweiterungsprüfung

Anrechnung von Praxisanteilen für Erweiterungsprüfung (EP)

Die zu erbringenden Schulpraktika (SPS II/Praxissemester) dürfen im Rahmen einer EP ggf. durch ein fachdidaktisches Äquivalenzmodul ersetzt werden. Ebenso sind Anrechnungen von Schulpraktika aus dem Studium zur Ersten Staatsprüfung (ESP) möglich, sofern das Fach der EP zu einem der Fächer der ESP affin ist (bspw. zwischen den modernen Fremdsprachen oder zwischen den Theologien und Philosophie).

Die Studierenden wenden sich dafür an den oder die Anrechnungsbeauftragte:n ihres Faches:

InstitutAnrechnungsbeauftragter:r
Anglistik / AmerikanistikProf. Dr. Claudia Finkbeiner
Evangelische TheologieProf. Dr. Petra Freudenberger-Lötz
GermanistikProf. Dr. Olaf Gätje
Katholische TheologieProf. Dr. Annegret Reese-Schnitker
PhilosophieDr. Francesca Michelini
RomanistikProf. Dr. Claudia Schlaak

 

Anrechnung Praxisanteil eines affinen Faches:

Schritt 1: Die Studierenden weisen das SPS II eines affinen Faches aus der ESP über ihre Leistungsübersichten den  Anrechnungsbeauftragten nach und lassen sich die Anrechnung auf dem Laufzettel mit Unterschrift und Stempel bestätigen.

Schritt 2:  Die Studierenden reichen den Laufzettel mit der Leistungsübersicht anschließend im jeweiligen LA-Prüfungsbüro ein. Dort wird die Leistung eingetragen. Die Note wird übernommen.

 

Anrechnung eines Äquivalenzmoduls:

Schritt 1: Die Studierenden wenden sich an die Anrechnungsbeauftragten und besprechen mit ihnen, welche äquivalenten Leistungen zu erbringen sind. Diese Leistungen werden auf dem Laufzettel notiert und mit Unterschrift der Anrechnungsbeauftragten bestätigt.

Schritt  2: Die Leistungen werden erbracht und das Ergebnis auf dem Laufzettel von den Prüfenden mit Unterschrift und Stempel dokumentiert. Eine Gesamtnote wird benötigt.

Schritt 3: Der Laufzettel wird in dem jeweiligen LA-Prüfungsbüro eingereicht, wo die Leistung als Anrechnung verbucht wird.

 

In einer Runde von Fachdidaktiker:innen am 19. Januar 22 wurden als mögliche äquivalente Leistungen folgende vereinbart: ein Reflexionsgespräch zu einer Unterrichtsreihe, eine Ausarbeitung zu einer Unterrichtsreihe, ein didaktisches Seminar mit Prüfungsleistung oder eine Hausarbeit zu einem fachspezifischen Thema.