AnEkA

AnEkA - Anforderungs- und Entwurfsmuster zur rechtsverträglichen und qualitätszentrierten Gestaltung kontextsensitiver Applikationen

Ausgangssituation

Kontextsensitive Systeme nutzen zahlreiche Daten, die sich sowohl auf die Umgebung des Nutzers als auch auf diesen selbst beziehen, um situationsangepasste Dienstleistungen zu erbringen. Sie präsentieren Nutzerinnen und Nutzern je nach Ort, Zeit und Interessen passende Informationen und unterstützen sie im alltäglichen Leben und Handeln. Die Daten werden aus vielen verschiedenen Quellen wie diversen Sensoren und (tlw. öffentlich) verfügbaren Daten und Informationen zusammengefasst, um Rückschlüsse auf Situation, Umgebung und sogar Stimmung oder Verhalten von Nutzern zu ziehen sowie diese zu prognostizieren. Je mehr nützliche Daten für die Kontexterkennung und -vorhersage zur Verfügung stehen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer korrekten Prognose und einer situationsadäquaten Anpassung der Applikation. Während dabei die Sammlung und Auswertung von personenbezogenen Daten einerseits die Funktionalität und eine hohe Dienstleistungsqualität der Systeme gewährleistet, sind andererseits viele dieser Daten nach geltenden Rechtsnormen schutzwürdig. Dadurch entsteht ein grundsätzliches Spannungsfeld zwischen einer hohen Funktionalität und Qualitätszentrierung kontextsensitiver Systeme auf der einen und der Wahrung rechtlicher Vorgaben zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung auf der anderen Seite. Dieses Spannungsfeld lässt viele grundlegende Fragen für die Konzeption und Entwicklung kontextsensitiver Systeme unbeantwortet.

 

Projektziele

Das Ziel des Projekts AnEkA ist die Entwicklung von interdisziplinären Anforderungs- und Entwurfsmustern für die qualitätszentrierte und rechtsverträgliche Gestaltung kontextsensitiver Applikationen. Hierzu sollen qualitätszentrierte und rechtliche Anforderungen methodisch in den Prozess der Systementwicklung integriert und unmittelbar aufeinander abgestimmt werden, um bei gleichbleibender Funktionalität sowohl eine höhere Qualität des Dienstleistungsprozesses aus Nutzersicht als auch eine rechtsverträgliche Technikgestaltung zu erreichen. Es wird das übergeordnete Ziel verfolgt, die Arbeit von Anforderungsanalysten und Systementwicklern in der Entwicklungsphase wesentlich zu erleichtern. Das Projekt fokussiert dabei auf das Anwendungsfeld der smarten persönlichen Assistenten (SPAs), zu denen auch prominente Vertreter wie Amazon Alexa, Samsung Bixby, Apple Siri oder Microsoft Cortana gehören. SPAs sammeln Daten, welche durch Interpretation und Verknüpfung einen Personenbezug herstellen lassen und damit Potenziale zur Individualisierung und situationsangepassten Bereitstellung von Leistungen und Informationen ermöglichen. Im Rahmen des Verbundprojekts gilt es daher, die "richtige Balance" zwischen Anforderungen an Funktionalität, Qualität und Rechtsverträglichkeit herzustellen und das resultierende Wissen in Anforderungs- und Entwurfsmuster zu überführen. So sollen auf mittel- bis langfristige Sicht sowohl akzeptierte als auch gesellschaftlich akzeptable SPAs gestaltet werden können.

 

Projektbeteiligte

  • Universität Kassel, Fachgebiet Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Recht der Technik und des Umweltschutzes, PD Dr. Silke Jandt
  • Universität Kassel, Fachgebiet Wirtschaftsinformatik, Prof. Dr. Jan Marco Leimeister
  • Universität Kassel, Fachgebiet Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Recht der Technik und des Umweltschutzes, Prof. Dr. Alexander Roßnagel
  • Universität Kassel, Fachgebiet Wirtschaftsinformatik und Systementwicklung, Prof. Dr. Matthias Söllner

Das Projekt AnEkA wird aus Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziert. Die Projektnummer lautet 348084924.

 

Ansprechpartner

Prof. Dr. Matthias Söllner