Rechtliche Herausforderungen der Industrie 4.0 – Zwischenbilanz und Abschätzung des Regulierungsbedarfs

Sowohl in der wissenschaftlichen als auch in der praktischen Bearbeitung der Herausforderungen der Industrie 4.0 hat sich herauskristallisiert, dass diese – wie bei anderen soziotechnischen Innovationen – nicht allein aus technischer bzw. technikwissenschaftlicher Perspektive analysiert werden können. Eine der wichtigsten nicht-technischen Perspektiven ist die des Rechts, weil rechtliche Anforderungen einerseits zu einer mensch- und gesellschaftsverträglichen Gestaltung der Industrie 4.0 beitragen, in bestimmten Fällen aber auch wirtschaftlich und sozial nützliche Innovationen hemmen können.

Das Projekt „Rechtliche Herausforderungen der Industrie 4.0 – Zwischenbilanz und Abschätzung des Regulierungsbedarfs“ startete von der Ausgangslage des Jahres 2016. Zu diesem Zeitpunkt war bereits deutlich, wie vielschichtig die teilweise bereits in der Literatur behandelten Rechtsfragen waren. Neben übergreifenden Darstellungen fanden sich zum Beispiel Arbeiten zum Vertragsrecht, Haftungsrecht, Datenschutzrecht, Datennutzungsbefugnissen, Know-how-Schutz, Arbeitsrecht, TK-Recht und IT-Sicherheitsrecht.

Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind dabei äußerst vielschichtig und inzwischen teilweise in der Literatur behandelt worden. Neben übergreifenden Darstellungen finden sich zum Beispiel Arbeiten zum Vertragsrecht, Haftungsrecht, Datenschutzrecht, Datennutzungsbefugnissen, Know-how-Schutz, Arbeitsrecht, TK-Recht und IT-Sicherheitsrecht.

Insgesamt fehlte es jedoch an zweierlei, nämlich

  • zum einen an einer konsolidierten Erfassung des Ist-Stands der sehr heterogen und teilweise in Paralleldiskursen geführten Diskussion,
  • zum anderen an einer vertieften wissenschaftlichen Bearbeitung der aufgeworfenen Rechtsfragen.

Diese beiden Lücken sollte das Projekt schließen. Dazu erstellte die Universität Kassel, Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht ein Arbeitspapier ”Bericht zu den Rechtsfragen der Industrie 4.0“. Darüber hinaus wurden in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) eine wissenschaftliche Tagung vorbereitet und deren Beiträge in einem Tagungsband dokumentiert.

Abschließend wurde für den Wissenschaftlichen Beirat der Plattform Industrie 4.0 Handlungsempfehlungen vorbereitet, die sich sowohl an die Politik als auch an die Wirtschaft oder die Wissenschaft richten.

Projektinfos

Finanzierung:
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Auftraggeber:
Wissenschaftlicher Beirat der Plattform Industrie 4.0, koordiniert von der Deutschen Akademie der Technikwissen-
schaften (acatech)

Laufzeit:
Oktober 2016 - September 2017

Projektverantwortlicher:
Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M.

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M.

Publikationen