Infothek

In der Lehre ist das Fachgebiet Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an den wirtschaftsrechtlich ausgerichteten juristischen Grundlagenveranstaltungen beteiligt.

Zentrales Thema des Fachgebiets in Forschung und Lehre ist das Sozial- und Arbeitsrecht. Dabei wird von einem übergreifenden Ansatz ausgegangen, der sich bemüht, die in der betrieblichen Praxis zusammenhängenden Aspekte sowohl aus sozial- wie aus arbeitsrechtlicher Perspektive in den Blick zu nehmen. Dementsprechend werden etwa das individuelle Arbeitsrecht sowie die für den Betrieb relevanten Teile des Sozialversicherungsrechts als "Personalrecht" aufgefasst. Ebenfalls in diesem Sinne sind die Institutionen des Arbeitslebens Gegenstand der Lehre.

Darüber hinaus wird das Sozialrecht in seiner Eigenart als soziales Wirtschaftsrecht thematisiert, d.h. als das Rechtsgebiet, das für diejenigen Unternehmen von Bedeutung ist, die auf "sozialen Märkten" aktiv werden, sei es als Anbieter des Produktes "soziale Sicherheit" (soziale, aber auch private Versicherung), sei es als Anbieter sozialer Dienstleistungen. Schließlich werden Fragestellungen des Sozial- und Arbeitsrechts auch in ihren internationalen Bezügen angesprochen.

In der Forschung liegt der Schwerpunkt des Fachgebiets im Bereich des Sozialrechts. Dabei werden die Fragestellungen auf der Grundlage des dargestellten Verständnisses dieses Rechtsgebiets entwickelt.