In den Bundesländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden neben dem Sachunterricht auch die Fächer Werken bzw. Gestalten unterrichtet. Wer in diesen Ländern sein Referendariat ablegen möchte, kann über einen Nachweis entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen versuchen, eine Anerkennung für das Fach Werken zu erwirken.
Die Anerkennung liegt in der Verantwortung der Kultusministerien und kann nicht durch uns bescheinigt werden. Wir können lediglich einen Nachweis der Studien- und Prüfungsleistungen erstellen, der die Anerkennung erleichtert.