Ansprechperson für Antidiskriminierung nach HessHG

Was kann eine Erstberatung leisten und wie wird beraten?

• Die (Erst-)Beratung ist immer vertraulich.
• Die Beratung orientiert sich parteilich an den Anliegen und Bedürfnissen der ratsuchenden Person. Es wird nichts gegen den Willen der ratsuchenden Person unternommen.
• Die Beratung kann, wenn gewünscht, anonym bleiben.
• Diskriminierung, sexualisierte Belästigung , Gewalt, Stalking oder Mobbing werden stets ernstgenommen und dementsprechende Handlungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
• Informationen über den Vorfall können in Form eines Gedächtnisprotokolls festgehalten werden. Nutzen Sie hierzu gerne die bereitgestellte Vorlage.
• Ratsuchende Personen werden ggfs. an hochschulexterne Beratungsstellen weitergeleitet.
• Von Diskriminierung betroffene Personen werden bei der Einleitung eines förmlichen Beschwerdeverfahrens unterstützt und entscheiden selbst, welche Schritte eingeleitet werden sollen.