AGG Be­schwer­de­stel­le für Be­diens­te­te

Die Universität Kassel versteht sich als geschlechtergerechte, familiengerechte, offene, inklusive und interkulturelle Hochschule, die die Vielfalt ihrer Mitglieder als produktive Ressource begreift, Diskriminierung aufgrund persönlicher und sozialer Merkmale unterbindet und ein förderliches und motivierendes Arbeitsklima sowohl für die Beschäftigten als auch die Studierenden anstrebt.

Sie steht für ein Menschen- und Gesellschaftsbild, das Vielfalt und Gleichstellung verbindet. Sie legt Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang. Die Universität Kassel setzt sich dafür ein, dass innerhalb des Universitätslebens keine Person insbesondere aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Aussehens, des Alters, einer Behinderung oder Erkrankung, der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, der Religion oder Weltanschauung oder des Familienstandes benachteiligt wird.

Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierungen und sexualisierter Gewalt an der Universität Kassel

Mit der Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierungen und sexualisierter Gewalt an der Universität Kassel sollen die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegenüber und zugunsten aller Mitglieder und Angehörigen der Universität Kassel angewendet werden. Die Richtlinie eröffnet betroffenen Personen ein Beschwerderecht. Sie verpflichtet die Universität Kassel zu präventiven und ermöglicht sanktionierende Maßnahmen.

Ansprechperson

Manuela Robrecht
Universität Kassel
Personal und Organisation
Gruppenleitung Organisation, Aus-, Fort- und Weiterbildung

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