Arbeitsmedizinische Vorsorge

Früherkennung und Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten. Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet. Dazu gehört auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, die aus der detaillierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen fachliche Empfehlungen herleitet.

Unabhängig davon, ob Sie in den letzten Jahren eine arbeitsmedizinische Vorsorge in Anspruch genommen haben, möchten wir Sie auf die Möglichkeit der Angebotsvorsorge hinweisen und Ihnen diese anbieten! Wenn Sie dieses Angebot annehmen wollen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Abteilung Personal und Organisation.

1. Ansprechpersonen der Universität Kassel

Abteilung Personal und Organisation

Die Einladung zu einer Arbeitsmedizinischen Vorsorge und das Führen der arbeitsmedizinischen Vorsorgekartei erfolgt innerhalb der Abteilung Personal und Organisation.
Aus Gründen der Personalverwaltung und Rechnungsprüfung ist die Notwendigkeit oder der Wunsch nach einer Arbeitsmedizinischen Vorsorge vorab hier anzumelden.

Katharina Goldbeck


Abteilung Personal und Organisation
Organisation, Aus-, Fort- und Weiterbildung


Mönchebergstraße 19
34109 Kassel

+49 561 804-2122 (Telefon)
+49 561 804 7183 (Fax)

Gruppe Arbeitssicherheit
und Umweltschutz

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit besitzen eine besondere Fachkunde und können Sie bei der Erstellung von Arbeitsschutzdokumenten sowie bei speziellen Fragestellungen zu Arbeitsverfahren und Arbeitsmitteln beraten. Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und sich daraus ergebender Untersuchungsanlässe kann eine vorlaufende Arbeitsplatzbegehung hilfreich sein. 

Gert Kepper


Abteilung Bau, Technik und Liegenschaften
Gruppe Arbeitssicherheit und Umweltschutz


Mönchebergstraße 19
34109 Kassel

+49 561 804-3830 (Telefon)
+49 561 804 7811 (Fax)

2. Betriebsärztin an der Universität Kassel

Die betriebsärztliche Betreuung an der Universität Kassel erfolgt durch die Medical Airport Service GmbH. Die Arbeitsmedizin ist eine präventivmedizinische Tätigkeit mit dem Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu unterstützen und arbeitsplatzbedingten Beeinträchtigungen vorzubeugen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit sind der § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG) und die Verordnung zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Betriebsärzte unterliegen selbstverständlich ebenfalls der ärztlichen Schweigepflicht!

Raquel Bertolo


Fachärztin für Arbeitsmedizin
Fachärztin für Innere Medizin
medical airport service GmbH


Friedrich-Ebert-Straße 15
34117 Kassel

+49 561 701 659-34 (Telefon)
+49 561 701 659-36 (Fax)

3. Vorsorgeter­mi­ne im Ar­beits­me­di­zi­ni­schen Zen­trum Kas­sel

  1. Für einen Termin schreiben Sie bitte eine E-Mail an Abteilung Personal und Organisation (Link unten). Von dort erhalten Sie zeitnah eine Einladung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie die erforderlichen Kontaktdaten.
  2. Bitte vereinbaren Sie, sobald Ihnen die Einladung vorliegt, einen Termin mit der Betriebsärztin im arbeitsmedizinischen Zentrum (Link unten). Bringen Sie den Beurteilungsbogen, so weit möglich von Ihnen bereits ausgefüllt, zur Beratung mit.
  3. Falls Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ist dieser mindestens drei Arbeits-tage vorher schriftlich per E-Mail beim MAS bzw. bei Onlineterminierung über den Link in der Bestätigungsmail abzusagen. In Sonderfällen (z. B. kurzfristige Erkrankung) ist eine schriftliche Absage per E-Mail an: arbeitsmedizin-ks@medical-gmbh.de sowie an arb.vorsorge@uni-kassel.de bis zu 24 Stunden vor dem Termin möglich. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können Ihnen in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.

Die Gespräche mit der Betriebsärztin unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Aus diesem Grund bitten wir, bei der Terminabsprache von einer inhaltlichen Nennung der Gesprächs-/Untersuchungsgründe abzusehen.

4. Ab­lauf der ar­beits­me­di­zi­ni­schen Vor­sor­ge

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) unterscheidet in eine Pflichtvorsorge, die bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten vor Aufnahme der Tätigkeit zu veranlassen ist, eine Angebotsvorsorge, die bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anzubieten ist sowie eine Wunschvorsorge, die der Arbeitgeber den Beschäftigten nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen hat, wenn entsprechende Tätigkeiten vorliegen (begründet).

Bei der Einstellung oder bei einer (wesentlichen) Änderung der Tätigkeiten muss die Notwendigkeit oder das Angebot an Arbeitsmedizinischer Vorsorge ermittelt werden. Hierzu stellen wir je nach Tätigkeitbereich verschiedene Unterlagen zur Verfügung.

Mit Hilfe des Beurteilungsbogens für arbeitsmedizinische Vorsorge können die Arbeitsbedingungen und somit die notwendigen Untersuchungen ermittelt werden. Der Beurteilungsbogen ist vom Vorgesetzten gemeinsam mit der/dem Bediensteten auszufüllen und mit dem Einstellungsantrag, bzw. bei Änderung der Tätigkeiten an die Personalabteilung zu senden.

 Naturwissenschaftlich/Technische Bereiche:

Geisteswissenschaftlich/Verwaltung:

Von dort erhält die/der Bedienstete zeitnah eine Einladung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie die erforderlichen Kontaktdaten. Sobald die Einladung vorliegt, kann ein Termin mit der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt im Arbeitsmedizinischen Zentrum des medical airport service in Kassel vereinbart werden. Bringen Sie den Beurteilungsbogen, so weit möglich ausgefüllt, zur arbeitsmedizinischen Beratung mit.

Sobald der Bedarf an Arbeitsmedizinischer Vorsorge geklärt ist und Abteilung Personal und Organisation der Untersuchungsbedarf gemeldet wurde, kann ein Termin mit im Arbeitsmedizinischen Zentrum des medical airport service in Kassel vereinbart werden.

Die/der Beschäftigte soll der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt zum Vorsorgetermin Informationen zur Tätigkeitkeit vorlegen. Das können sein:

  • Beurteilungsbogen für Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • die Gefährdungsbeurteilung oder falls noch nicht vorhanden,
  • eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeit im Sinne einer Tätigkeitsaufnahme im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung*
    *Arbeitsbereiche z.B. Büro, Labor, Werkstatt und Tätigkeiten z.B. Dateneingabe, Fahrzeugführen, Umgang mit Gefahrstoffen (Art, Menge, Häufigkeit), Maschinen, Schweißen etc.

Kann der vereinbarte Termin nicht wahrgenommen werden, muss dieser mindestens drei Arbeitstage vorher schriftlich per E-Mail beim Arbeitsmedizinischen Zentrum abgesagt werden (Kopie an arb.vorsorge[at]uni-kassel[dot]de).

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden der/dem Bediensteten in Rechnung gestellt.

 

 

Seit der Novellierung der ArbMedVV im Oktober 2013 werden im Anschluss an eine Vorsorge drei Bescheinigungen ausgestellt:

  • Teilnahmebescheinigung: diese geht direkt an die Personalabteilung der Universität und bestätigt die Teilnahme mit Vorsorgeart, Datum und empfohlenem Folgetermin ohne Untersuchungsergebnis
  • Persönliche Bescheinigung: diese geht direkt an die/den Bedienstete/n oder in einem verschlossenem Umschlag an die Personalabteilung, die den verschlossenen Umschlag per Haupost an die/den Bediensteten weiterleitet. Sie enthält zu allen durchgeführten Vorsorgearten eine ärztliche Beurteilung ("vertraulich - persönlich")
  • Zur Vorlage beim Arbeitgeber: Diese Bescheinigung geht direkt an die/den Bediensteten oder in einem verschlossenen Umschlag per Hauspost an die Personalabteilung, die den verschlossenen Umschlag per Hauspost an die/den Bedienstene/n weiterleitet. Sie enthält lediglich ein Ergebnis zu Eignungsuntersuchungen. Wunsch-, Angebots- und Pflichtvorsorgen werden mit "Teilgenommen" bescheinigt. Aus dieser Neuerung ergibt sich die Konsequenz, dass die Bediensteten diese Bescheinigung insbesondere bei Pflicht- aber auch bei Angebotsvorsorge selbstständig an den Arbeitgeber, in diesem Fall die Personalabteilung weitergeben müssen.

Nach Rücklauf der Teilnahmebescheinigung wird der/die Bedienstete in die arbeitsmedizinische Vorsorgekartei aufgenommen, bzw. diese wird aktualisiert. Hier wird der festgelegte Vorsorgeanlass und der nächste Vorsorgetermin (i.d.R. 2 Jahre) eingetragen.

Auf Basis der Ergebnisse der ärztlichen Bescheinigung erhält der/die Bedienstete turnusgemäß (i.d.R. alle 2 Jahre) eine Aufforderung zur Arbeitsmedizischen Vorsorge durch Abteilung Personal und Organisation.
Die Terminvereinbarung erfolgt direkt zwischen der/dem Beschäftigten und dem Arbeitsmedizinischen Zentrum.

Die Universität Kassel ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Vorsorgekartei zu führen. Die Vorsorgekartei enthält lediglich die Angaben, in welchem Monat/Jahr und aus welchen Anlässen eine arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat und wieder stattfinden muss. Untersuchungsergebnisse werden der Universität Kassel nicht bekannt gegeben und somit auch nicht gespeichert!

Mit Hilfe der Vorsorgekartei erfolgt über die Abteilung Personal und Organisation die Einladung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge. Die Beschäftigten werden angeschrieben und an Ihren nächsten Vorsorgetermin erinnert. Sollten Sie eine Einladung erhalten haben, ist die Kostenübernahme gegenüber dem Arbeitsmedizinischen Zentrum bereits erfolgt.

Die ggf. erforderliche Anpassung der Gesundheitskartei nach der betriebsärztlichen Vorsorge (Untersuchungsgrundsätze, Untersuchungstermine) erfolgt durch Abteilung Personal und Organisation auf Basis der Teilnahmebescheinigungen (siehe 4.).

Mehrmals im Jahr bietet die Betriebsärztin auch offene Sprechstunden im Rahmen von "vor-Ort"-Terminen an verschiedenen Universitätsstandorten an. Hier können Sie sich - ohne vorherige Terminvereinbarung - ganz praktisch vor Ort arbeitsmedizinisch beraten lassen. Frau Bertolo antwortet auf Ihre ganz spezifischen Fragen oder berät Sie auch allgemein, beispielsweise zu den Themen Hautschutz, Mutterschutz, Umgang mit Gefahrstoffen, Ergonomie am Arbeitsplatz, Impfschutz bei Dienstreisen ins Ausland oder auch zur Bildschirmarbeitsplatzbrille. Informationen hierzu finden Sie unter "Termine".

Wünschen Sie eine arbeitsmedizinische Beratung direkt am Arbeitsplatz wenden Sie sich bitte an die Gruppe Arbeitssicherheit und Umweltschutz (VC).

 

5. Aus­lands­dienst­rei­sen

Im Rahmen von Auslandsdienstreisen führt der Medical Airport Service (MAS) eine arbeitsmedizinische Beratung zu Impfungen sowie ggf. auch entsprechende Impfungen durch. Insbesondere bei Reisen in Länder mit besonderen klimatischen Bedingungen (Tropen und Subtropen) oder Infektionsgefährdungen kann eine Pflichtvorsorge erforderlich sein. Da Impfmaßnahmen oft über einen längeren Zeitraum vor Beginn der Reise durchgeführt werden müssen, vereinbaren Sie bitte frühzeitig einen Termin mit dem MAS und geben als Untersuchungskürzel "G35" an. Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes  (http://www.auswaertiges-amt.de) für das zu bereisende Land sind entsprechend zu beachten.

6. Mut­ter­schutz - An­zei­ge ei­ner Schwan­ger­schaft

Das Mutterschutzgesetz fordert die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten werdender und stillender Mütter. Dies erfolgt an der Universität Kassel mit dem Beurteilungsbogen Mutterschutz. Nach der Meldung der Schwangerschaft erhält die Beschäftigte alle notwenigen Informationen und Unterlagen von Abteilung Personal und Organisation.
Der Beurteilungsbogen wird von der Bediensteten gemeinsam mit der/dem Vorgesetzten ausgefüllt. In Teil 5 des Beurteilungsbogens („Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz sowie Maßnahmen“) legt die/der Vorgesetzte in Abstimmung mit der Bediensteten fest, welche Schutzmaßnahmen für die Bedienstete getroffen werden sollen.

Sofern die Möglichkeit gesundheitlicher Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz der Schwangeren besteht, ist die Bedienstete von der/dem Vorgesetzten bis zum Abschluss der Gefährdungsbeurteilung mit anderen Tätigkeiten zu betrauen, bei denen keine schwangerschaftsrelevanten Gesundheitsgefährdungen bestehen!


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