Betriebsanweisungen - eplas.net


Betriebsanweisungen - Rechtliche Anforderungen


Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen handelt es sich um eine allgemeine Pflicht des Arbeitgebers, welche sich aus den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoff- und der Biostoffverordnung sowie den Berufsgenossenschaftlichen Regeln und Unfallverhütungsvorschriften ergibt.

Betriebsanweisungen beschreiben die von Maschinen & Anlagen, biologischen Arbeitsstoffen, Gefahrstoffen sowie Arbeitsverfahren ausgehenden Gefahren für Mensch und Umwelt und legen die allgemein erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln fest.

Beispiele

Was ist eplas.net?


Eplas.net ist eine Software, welche über das Hochschulnetz verfügbar ist. Sie dient der Erstellung und Verwaltung aktueller, einheitlicher sowie rechtskonformer Betriebsanweisungen. Darüber hinaus legt die Software eine einheitliche, grafische Gestaltung für die Betriebsanweisungen zu Grunde und stellt eine Vielzahl an Sicherheitszeichen zur Nutzung bereit.

Innerhalb der Software ist eine stetig wachsende Anzahl von Betriebsanweisungen als Vorlagen hinterlegt, welche von den einzelnen Fachgebieten verwendet werden können. Hierdurch und durch eine fachgebietsübergreifende Nutzung dieser Software können Ressourcen geschont und Prozessabläufe optimiert werden.

Durch die Nutzung dieser Software steht jederzeit eine revisionssichere Dokumentation zur Verfügung, wodurch die Sicherheit aller Beschäftigten auf einfache Art und Weise erhöht werden kann.

Schulungen


Für die Nutzung von eplas.net ist die Teilnahme an einer Schulung verpflichtend. Nachdem Sie einen Antrag auf Einrichtung eines Zugangs gestellt haben, wird sich Ihr Administrator bezüglich eines Schulungstermins an Sie wenden. Nach einer benutzerfreundlichen Einführung erhalten Sie ihre Zugangsdaten und werden mühelos mit eplas.net arbeiten können.

Ansprechpartner*in


Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:


Carolin Kopp

Offene Sprechstunde


Bitte kontaktieren Sie bei Fragen oder Problemen ab dem 25. April 2023 direkt die zuständige Ansprechpartnerin.

Wissenswertes zu Betriebsanweisungen


Betriebsanweisungen werden nach einem vorgegebenen praxisgerechten Aufbau erstellt. Die Anforderungen an Aufbau und Inhalt der Betriebsanweisung ist in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 festgelegt. Die Betriebsanweisungen müssen betriebsspezifisch erstellt und durch die Unterschrift der Fachvorgesetzten verbindlich gezeichnet werden. Die Beschäftigten werden anhand der fertigen Betriebsanweisungen unterwiesen. Diese müssen an geeigneten Stellen ausgelegt oder ausgehängt werden, so dass sie jederzeit von den Beschäftigten gelesen werden können. Alleiniges Auslegen oder Aushändigen ohne Unterweisung von Betriebsanweisungen reicht jedoch nicht aus!

Der praxisgerechte Aufbau gliedert sich wie folgt:
1. Anwendungsbereich
2. Gefahren für Mensch und Umwelt
3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
4. Verhalten bei Störungen
5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
6. Instandhaltung, Entsorgung

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