Internationale Praktikant:innen aufnehmen

Interner Leitfaden für Fachbereiche und Betreuungspersonen

Internationale Studierende können an der Universität Kassel ein Praktikum absolvieren. Diese Seite richtet sich an Fachbereiche und Betreuungspersonen, die internationale Studierende für ein Praktikum an der Universität Kassel aufnehmen möchten. Je nach Fall kann das Praktikum ohne Einschreibung oder mit Einschreibung an der Universität Kassel stattfinden.

Ihre Aufgaben als betreuende Person:

  1. Prüfen, ob eine Betreuung möglich ist (fachliche Passung, Kapazitäten, Zeitraum).
  2. Praktikumsplan gemeinsam mit der Praktikantin klären: Dauer, Inhalte, Ziele, Ablauf.
  3. Entscheiden, welche Aufnahmeoption zutrifft (mit oder ohne Einschreibung)
  4. Bei Bedarf frühzeitig Kontakt zum International Office aufnehmen, insbesondere bei Fragen zur Einschreibung oder bei Praktikantinnen aus Drittstaaten.

Option 1: Praktikum ohne Einschreibung

Ihre Aufgabe: Sie stellen ein Bestätigungsschreiben aus, das folgende Punkte enthalten muss:

  • Dauer des Praktikums
  • Ziele und Plan des Praktikums
  • Relevanz für das Studium der Praktikantin
  • Angaben zur Vergütung (siehe wichtiger Hinweis unten)
Dieses Schreiben ist die Grundlage für das Praktikum und wird ggf. für die Beantragung eines Visums benötigt.

Wichtig bei PraktikantInnen aus Drittstaaten (Nicht-EU/EWR): Für diese Personengruppe gelten besondere aufenthalts- und arbeitsrechtliche Regelungen (z. B. zu Visum, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, zulässige Praktikumsdauer und -form).

Bitte informieren Sie sich vor Ausstellung des Schreibens auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Wichtig zur Vergütung: Praktika mit einer Dauer ab drei Monaten müssen grundsätzlich mit mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden – es sei denn, es handelt sich um ein Pflichtpraktikum (vorgeschrieben durch die Studien-/Prüfungsordnung der Heimathochschule). Bitte klären Sie dies frühzeitig, da es Auswirkungen auf die Praktikumsplanung und ggf. auf Mittel/Budget haben kann.
Das bedeutet:
  • 4 oder 5 Monate freiwilliges Praktikum: Mindestlohn erforderlich, grundsätzlich für die gesamte Zeit. 
  • Nur wenn es ein echtes Pflichtpraktikum laut Prüfungs-/Studienordnung ist, besteht keine gesetzliche Mindestlohnpflicht – auch bei 4, 5 oder 6 Monaten.

Option 2: Praktikum mit Einschreibung

Diese Option gilt, wenn das Praktikum mindestens drei Monate dauert und innerhalb der Semesterzeiten liegt:

Sommersemester: März – Oktober
Wintersemester: April – September

Wichtige Punkte:

  • Die Einschreibung ist für ein ganzes Semester möglich.
  • Der volle Semesterbeitrag muss bezahlt werden.
  • Die Einschreibung erfolgt als Austauschstudierende über das International Office.
  • Alle Schritte für die Einschreibung (Registrierung, Krankenversicherung, Zahlung) müssen vor Praktikumsbeginn abgeschlossen sein.
Ihre Aufgabe als Fachbereich: In der Regel begleiten Sie die fachliche Seite (Betreuung, Praktikumsinhalte), während die administrative Einschreibung vom International Office übernommen wird.

Kontakt International Office

Ketevan Arabuli

Betreuung internationaler Austauschstudierender

Universität Kassel | International Office

Email: exchange[at]uni-kassel[dot]de