Aufgaben & Funktionen
Im Amt und in der Funktion der Frauenbeauftragten der Universität vereinen sich vielfältige und unterschiedliche Aufgaben und Rollen:
- Sie hat eine organschaftliche Stellung, ist weisungsfrei und vom Gesetzgeber mit Rechten und Pflichten ausgestattet;
- sie ist Lobbyistin für Fraueninteressen und Akteurin bei der Umsetzung des Verfassungsauftrages gemäß Artikel 3/GG ;
- sie wirkt beratend bei der Struktur- und Entwicklungsplanung und bei allen Personalentscheidungen - insbesondere bei Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren - mit, um Chancengleichheit und Qualtitätssicherung im Hochschulreformprozess zu gewährleisten;
- sie ist zuständig für die Erarbeitung, Umsetzung und Fortschreibung von Frauenförderplänen;
- sie ist Planerin und Konzeptentwicklerin für Maßnahmen zur Gleichstellung als Querschnittsaufgabe im Sinne des Gender Mainstreaming und zur Unterstützung der Karriereförderung von Frauen;
- sie ist Organisatorin und Koordinatorin von Netzwerken
- sie ist als Frauenbeauftragte Pionierin, Ideenlieferantin, Managerin, Dienstleisterin und Beraterin für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Lehre und Studium, in Wissenschaft, Kunst und Dienstleistung.
Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Frauenbeauftragten auf Landesebene ist das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) und das Hessische Hochschulgesetz (HHG). Das HGIG regelt u.a. ein umfassendes Informations- und Beteiligungsrecht in allen Einstellungs-, Beförderungs- und Berufungsverfahren und es beinhaltet als zentrales Instrument die fachliche Weisungsfreiheit und das Widerspruchsrecht. Ziel des HGIG ist die Erhöhung des Frauenanteils in bisher unterrepräsentierten Bereichen. Dieses Ziel soll durch eine Reihe von verbindlichen, konkreten Vereinbarungen im Frauenförderplan erreicht werden. Das Hessische Hochschulgesetz sieht vor, dass die Hochschulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Gesichtspunkte der Frauenförderung beachten. Ziel ist die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Beseitigung bestehender Nachteile
