Rechtsgrundlagen und Formulare
Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Frauenbeauftragten
Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Frauenbeauftragten ist das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) und das Hessische Hochschulgesetz (HHG). Das HGIG regelt u.a. ein umfassendes Informations- und Beteiligungsrecht in allen Einstellungs-, Beförderungs- und Berufungsverfahren und es beinhaltet als zentrales Instrument die fachliche Weisungsfreiheit und das Widerspruchsrecht. Ziel des HGIG ist die Erhöhung des Frauenanteils in bisher unterrepräsentierten Bereichen. Dieses Ziel soll durch eine Reihe von verbindlichen, konkreten Vereinbarungen im Frauenförderplan erreicht werden. Das Hessische Hochschulgesetz sieht vor, dass die Hochschulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Gesichtspunkte der Frauenförderung beachten. Ziel ist die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Beseitigung bestehender Nachteile
Gesetzliche Grundlagen
Konzepte, Förderpläne und Instrumente zur Frauenförderung und Gleichstellung an der Universität Kassel
Frauenförderplan (pdf, 2.50 MB)
Gleichstellungskonzept der Universität Kassel
Stellungnahme der Universität Kassel zu Gleichstellungsstandards DFG
Zwischenbericht der Universität Kassel zu Gleichstellungsstandards DFG
Satzung zur Bestellung von Frauenbeauftragten in den Fachbereichen und zentralen einrichtungen der Universität Kassel
Personalvorgänge
Formular zur Beteiligung der Fachbereichsfrauenbeauftragten | 9.1 K |
| 23 K |
Formblatt-Berufungsverfahren-2007.pdf Stellungnahme der Fachbereichsfrauenbeauftragten im Berufungsverfahren | 5.7 K |
