Rechtsgrundlagen und Formulare

Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Frauenbeauftragten

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Frauenbeauftragten ist das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) und das Hessische Hochschulgesetz (HHG). Das HGIG regelt u.a. ein umfassendes Informations- und Beteiligungsrecht in allen Einstellungs-, Beförderungs- und Berufungsverfahren und es beinhaltet als zentrales Instrument die fachliche Weisungsfreiheit und das Widerspruchsrecht. Ziel des HGIG ist die Erhöhung des Frauenanteils in bisher unterrepräsentierten Bereichen. Dieses Ziel soll durch eine Reihe von verbindlichen, konkreten Vereinbarungen im Frauenförderplan erreicht werden. Das Hessische Hochschulgesetz sieht vor, dass die Hochschulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Gesichtspunkte der Frauenförderung beachten. Ziel ist die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Beseitigung bestehender Nachteile

Gesetzliche Grundlagen

Satzung zur Bestellung von Frauenbeauftragten in den Fachbereichen und zentralen einrichtungen der Universität Kassel

satzung-2012.pdf

Personalvorgänge

Formular-Einstellung.pdf

Formular zur Beteiligung der Fachbereichsfrauenbeauftragten

9.1 K

Anschreiben-Einstellung.pdf

23 K

Formblatt-Berufungsverfahren-2007.pdf

Stellungnahme der Fachbereichsfrauenbeauftragten im Berufungsverfahren

5.7 K