Prüfungen

Aktuelles

Die Änderungsordnungen für die Teilstudiengänge des Kernstudiums finden Sie hier.

Die Änderungsordnungen der Ergänzenden Bestimmungen für die Teilstudiengänge Kernstudium finden Sie hier.

Beschlüsse des Prüfungsausschusses Kernstudium

Die Mitteilung über das Nichtbestehen einer noch wiederholbaren Modulprüfung erfolgt durch Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch das elektronische Prüfungsverwaltungsverwaltungssystem (vgl. Allgemeine Bestimmungen Lehramt vom 07.06.2023, §17, Abs. 5).

Bis wann müssen Studien- und Prüfungsleistungen angemeldet werden?

In der Regel ist der letzte Termin zur Anmeldung von Leistungen von Studierenden im Kernstudium:


  • im Sommersemester der 30.06. eines Jahres
    (Anmeldungen sind in der Regel ab Mai möglich.)
  • im Wintersemester der 25.01. eines Jahres
    (Anmeldungen sind in der Regel ab November möglich.)

Anerkennung von Vorleistungen im Kernstudium

Weitere Informationen finden Sie unter dem Pfeil Anerkennung bei Studiengangwechsel!