Prüfungen
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- Modulprüfungsordnungen Teilstudiengänge Kernstudium
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- Bis wann müssen Studien- und Prüfungsleistungen angemeldet werden?
- Anerkennung von Vorleistungen im Kernstudium
- Ansprechpersonen
- Modulverantwortliche
Aktuelles
Die Änderungsordnungen für die Teilstudiengänge des Kernstudiums finden Sie hier.
Die Änderungsordnungen der Ergänzenden Bestimmungen für die Teilstudiengänge Kernstudium finden Sie hier.
Liebe Studierende in den Teilstudiengängen des Kernstudium L1, L2 und L3,
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Seminare “BASIS-Kompetenzen für den Lehrerberuf“ nicht mehr Bestandteile der Einführungsmodule 1 A (Lehramt an Grundschulen) bzw. 1B (Lehramt an Haupt- und Realschule sowie Lehramt an Gymnasien) sind. Da dieses Projekt nicht weiter aus QSL-Mitteln finanziert wird und somit nicht mehr von der Universität Kassel angeboten werden kann, wurden die Blockseminare als Studienleistung aus den jeweiligen Prüfungsordnungen für die Teilstudiengänge Kernstudium gestrichen und die Prüfungsordnungen mit Modulhandbüchern dahingehend überarbeitet.
Diese Änderungen gelten ab sofort für alle eingeschriebenen Lehramtsstudierende der Studiengänge L1, L2 und L3.
Sollten Sie die Studienleistung BASIS noch nicht absolviert haben, wird es eine technische Lösung geben, die Einführungsmodule 1A bzw. 1B auch ohne den Nachweis der erbrachten Basiskompetenzen als „bestanden“ in der elektronischen Prüfungsverwaltung HISPOS ausgewiesen zu erhalten. Studierende, die im Laufe dieses Studienjahres kein BASIS-Seminar mehr besuchen konnten, müssen BASIS nicht nachholen. Über die Möglichkeit, das Seminar freiwillig nachzuholen, wird Sie das Team von BASIS informieren.
Bitte kontrollieren Sie in den nächsten Wochen Ihre Leistungsübersichten. Sollte unerwartet das jeweilige Einführungsmodul 1A bzw. 1B nach der bestandenen Modulprüfung nicht auf „bestanden“ umspringen, nehmen Sie bitte Kontakt zum Prüfungsbüro Kernstudium auf.