Service und Dokumente

FAQ

Wenn Sie Ihr Zeugnis verloren haben, gibt es die Möglichkeit, es noch einmal zu erstellen (Zweitausfertigung). Dies ist bis zu einer Frist von maximal zehn Jahren möglich. Gleiches gilt für Teilnahmebescheinigungen für die studien- und DSH-vorbereitenden Deutschkurse. Bitte wenden Sie an das Geschäftszimmer: dsh-deutschkurse[at]uni-kassel[dot]de. Ältere Bescheinigungen oder Zeugnisse können aus Gründen des Datenschutzes nicht erneut ausgestellt werden.


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