Erste Staatsprüfung

Nach dem erfolgreichen Abschluss des universitären Teil des Studiums enden die Studiengänge L1, L2 und L3 mit der Ersten Staatsprüfung. Diese besteht aus einer wissenschaftlichen Hausarbeit sowie Klausuren und mündlichen Prüfungen in den Fächern.

Alle benötigten Formulare für die Staatsprüfungen und ihre Ansprechpartner finden Sie auf der Seite der Prüfungsstelle Kassel der Hessichen Lehrkräfteakademie. Dort werden für die einzelnen Kampagnen auch aktuelle Termine und Fristen bekanntgegeben.

Wissenschaftliche Hausarbeit

Die wissenschaftliche Hausarbeit fertigen Sie in einem ihrer Fächer oder im Kernstudium an. Die Arbeit wird üblicherweise zu Beginn des Prüfungssemesters geschrieben, kann aber auch schon früher erledigt werden. Voraussetzung ist, dass die Zwischenprüfung (in allen Teilen) bereits erreicht wurde. Das Bestehen der wissenschaftlichen Hausarbeit ist wiederum eine der Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung.

Weitere Informationen zur wissenschaftlichen Hausarbeit sind bei der Lehrkräfteakademie abrufbar.

Zusammensetzung der Examensnote

Insgesamt fließen 12 Module aus dem Studium mit in die Staatsexamensnote ein (je 4 pro Fach in den Studiengängen L2 und L3, je 3 pro Fach beim Grundschullehramt). Welche Module das sind steht in § 15 Abs. 3 jeder Modulprüfungsordnung.

Die 12 Modul-Ergebnisse werden nicht in jedem Fall einfach addiert. Im L1 und L3-Studiengang findet eine Gewichtung zwischen den Fächern statt. Das Ergebnis der 12 Module wird dabei nach folgendem Schlüssel berechnet:

  • im L1-Studiengang gehen je drei Module aus jedem Fach mit 15% in die Abschlussnote ein.
  • im L2-Studium gehen die 4 Module aus beiden Fächern und dem Kernstudium zu 20% in die Abschlussnote ein.
  • im L3-Studiengang gehen die 4 Module aus den beiden Fächern zu je 24% und die aus dem Kernstudium zu 12% in die Note der Ersten Staatsprüfung ein.

Die Note der Ersten Staatsprüfung setzt sich folgendermaßen zusammen: 

  • Die Module, die in die Note mit einfließen, machen 60% der Note der Ersten Staatsprüfung aus
  • Die wissenschaftliche Hausarbeit macht 10% der Note der Ersten Staatsprüfung aus
  • Die Noten der Klausuren und mündlichen Prüfungen der Ersten Staatsprüfung zählen 30%

Die Umrechnung der erreichten Punktzahl in eine Dezimalnote für die Staatsprüfung erfolgt aufgrund einer Tabelle (Anlage 2 zum Hessischen Lehrerbildungsgesetz).

Prüferwahl

Bei der Wahl der Prüfer für alle Teile der Staatsprüfung haben Sie ein Mitspracherecht. Die Prüfungsstelle der Lehrkräfteakadmeie stellt hierfür ein Prüferwunschblatt zur Verfügung, welches Sie fristgerecht abgeben müssen, damit ihre Wünsche Berücksichtigung finden können. Weitere Hinweise hierzu gibt die Prüfungsstelle.

Setzen Sie sich unbedingt rechtzeitig mit Ihren Wunschprüfern in Verbindung, da vielfach nur eine begrenzte Anzahl von Prüfungen pro Prüfer durchgeführt werden können.

Die ZweitprüferInnen im Kernstudium (=Grundwissenschaften) werden zugewiesen.


Formulare zur Ersten Staatsprüfung

Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung müssen Sie zu mehreren Terminen Formulare bei der Hessischen Lehrkräfteakademie abgeben. Im Folgenden wird beschrieben, welche Formulare wann nötig sind und wo Sie diese erhalten können.

Sie benötigen:

  • das Formular "Anmeldung der wissenschaftlichen Hausarbeit"
    ⇒ das Formular erhalten Sie bei der Prüfungsstelle Kassel und reichen es auch dort ein 
  • das Formular "Themenstellung für die wissenschaftliche Hausarbeit"
    ⇒ die Einreichung dieses Formular obliegt den Prüfenden. Das Formular erhalten Sie bei der Prüfungsstelle Kassel
  • eine Zwischenprüfungsbescheinigung oder eine Leistungsübersicht mit dem Vermerk Zwischenprüfung in allen Fächern
    ⇒ die Leistungsübersicht können Sie sich selbst unter https://portal.uni-kassel.de/qisserver/ ausdrucken, Stempel oder Unterschrift werden nicht benötigt
  • eine Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis, dass Sie im aktuellen Semester ordnungsgemäß für den entsprechenden Studiengang eingeschrieben sind
    ⇒ zum Abrufen der Immatrikulationsbescheinigung melden Sie sich im eCampus mit Ihrem Uniaccount an, navigieren zu Mein Studium > Studienservice und klicken auf den Reiter Bescheinigungen
  • eine Kopie der Geburtsurkunde und eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)

Sie benötigen:

  • einen Lebenslauf mit Lichtbild

  • den Nachweis über das Betriebspraktikum (nur bei L3)

Sie benötigen:

  • spätestens jetzt müssen Sie eine Leistungsübersicht über Ihr gesamtes Studium abliefern, wobei alle Module bestanden sein müssen. Auf der Leistungsübersicht befindet sich im Kernstudium unter 8600 der Hinweis, wie viele Punkte aus dem Studium Sie mit einbringen, sobald Sie in allen Fächern alle benötigten Module abgeschlossen haben
    ⇒ die Leistungsübersicht können Sie sich selbst ausdrucken, Stempel oder Unterschrift werden nicht benötigt
    ⇒ ohne die 8600 ist diese Leistungsüberischt nicht vollständig. Vermutlich fehlt dann in einem der Fächer noch eine Eintragung.
    Hinweis: die Punktzahl der 8600 stellt die gewichtete Summe der Punkte aller eingehenden Module dar (siehe §8 Abs. 3 der MPO) und kann von der Summe abweichen, die sich beim reinen Addieren der Einzelnoten ergeben würde.
  • die Auflistung der 12 Module, die mit in die Note einfließen
    ⇒ hier müssen Sie nichts unternehmen. Die Uni Kassel wird der Hessischen Lehrkräfteakademie alle benötigten Informationen hierüber zur Verfügung stellen.