Informationen zur Ersten Staatsprüfung im Kernstudium und der Di­dak­tik der Grund­schu­le

(Informationen zu Bachelor- und Masterarbeit in einem der L4-Studiengänge finden Sie hier.)

Zuständig für die Erste Staatsprüfung in den Studiengängen Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Gymnasien (L3) ist die Hessische Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Kassel. Sie entscheidet über die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung, legt die Prüfungstermine fest und organisiert das Prüfverfahren. Zudem obliegt ihr die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.

Prüfungsanmeldung: Leistungsübersicht

Die Hessische Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Kassel, akzeptiert aus der elektronischen Prüfungsverwaltung HIS-POS ausgedruckte studentische Leistungsübersichten ohne Stempel und Unterschrift von Verwaltungskräften aus den Lehramtsprüfungsbüros.

Hessische Lehrkräfteakademie

Weitere Inforationen finden Sie bei der Prüfungsstelle Kassel

Hessische Lehrkräfteakademie: Mehr Infos

Erste Staatsprüfung: Mündliche Prüfungen im Frühjahr 2024 in den Grundwissenschaften und/oder in Didaktik der Grundschule

Beachten Sie bitte die Informationen der Hessischen Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Kassel, für L1 und für L2+L3.

Für Ihre mündliche(n) Prüfung(en) suchen Sie sich Ihre erste mündliche Prüfperson selbst. Als Service folgt auf dieser Seite ein Überblick zu Prüfungsberechtigen für Grundwissenschaften und/oder Didaktik der Grundschule. Sollten Sie zum Finden von Staatsprüfer:innen im Bereich der Didaktik der Grundschule und den Grundwissenschaften (= Kernstudium) Fragen haben, wenden Sie sich per Mail an muendliche.kernstudium[at]uni-kassel[dot]de .

Sobald Ihnen die Prüfungszusage der ersten Prüfperson vorliegt, senden Sie dem Teilstudiengang Kernstudium über das entsprechende Meldeformular (entweder für L1 oder für L2 sowie L3 - zu finden am Ende dieser Website) die benötigten Informationen.
Für die Zuweisung der zweiten mündlichen Prüferperson ist es erforderlich, dass Sie dem Teilstudiengang Kernstudium die vollständigen Angaben bis zum 21.11.2023 über das Meldeformular übermitteln. Bei korrekter Anmeldung erhalten Sie sofort eine E-Mail-Bestätigung.
Wenn Sie uns fristgerecht die Daten über das Meldeformular übermittelt haben, erhalten Sie bis spätestens bis zum 28.11.2023, eine E-Mail vom Teilstudiengang Kernstudium, in der Ihnen der Name der zugewiesen zweiten Prüfperson mitgeteilt wird.Drucken Sie diese Nachricht bitte aus und reichen Sie den Ausdruck bei der Abgabe Ihrer Prüfendenblätter für die 1. Staatsprüfung mit ein.