Gemeinschaftliches Wohnen für Menschen mit Behinderungen – ein Lehrforschungsprojekt

Projektbeschreibung

Artikel 19 der UN-BRK fordert, dass Vertragsstaaten nicht nur geeignete Maßnahmen treffen, um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung zu ermöglichen, sondern ebenfalls ein Leben in der Gemeinschaft. Zentral dabei ist, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben sollen, ihren Wohnort frei zu wählen und insbesondere nicht gezwungen werden dürfen, in besonderen Wohnformen zu leben. Die Sprache der UN-BRK wurde ins deutsche Sozialrecht übernommen. Das Bundesteilhabegesetz unterscheidet verschiedene Wohnformen, nämlich die Wohnung (§42a SGB XII) von gemeinschaftlichen Wohnformen (§42a SGB XII) und von besonderen Wohnformen (§ 104 Abs.3 Satz 3 SGB IX). Sozialrechtlich sind gemeinschaftliche Wohnformen dabei definiert über die anteilige Refinanzierung von Gemeinschaftsräumen (Miete und Nebenkosten). Des Weiteren liegt in gemeinschaftlichen Wohnformen ein Fokus auf Leistungen der Eingliederungshilfe mit ambulant erbrachten Fachleistungen, ggf. ergänzt durch Pflegeleistungen. Als besondere Wohnformen werden dagegen die im stationären Wohnsektor erbrachten „Komplexleistungen“ bezeichnet, die Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohnen mit Pflege verbinden. 

Gemeinschaftliches Wohnen wird vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (2014) über die Entscheidung der Bewohner:innen zum gemeinschaftlichen Leben an einem geteilten Wohnstandort sowie einen selbstorganisierten Alltag definiert. Zunehmend initiieren Träger der Freien Wohlfahrtspflege gemeinschaftliche Wohnprojekte, die diesem Idealtypus von bottom-up Initiativen nicht entsprechen. Gemeinschaftliche Wohnprojekte mit der potentiellen Zielgruppe Menschen mit Behinderungen lassen sich auf einem Kontinuum ansiedeln, das von durch die Bewohner:innen selbst initiierte und -organisierte Wohnprojekte – beispielsweise Mehrgenerationenwohnen (Fedrowitz 2010) – über Projekte im Bereich des ambulant betreuten/begleiteten Wohnens bis hin zu Wohnprojekten im stationären Sektor reicht. In Wohnprojekten des ambulant betreuten/begleiteten Wohnens werden neben gemeinschaftsfördernden Aktivitäten häufig auch flankierende Maßnahmen im Bereich der Sozialraumorientierung oder des Quartiersmanagements umgesetzt (Diekmann et al 2016). Ein in der Altenhilfe verbreitetes Konzept im stationären Wohnsektor sind Hausgemeinschaften nach dem Kuratorium Deutsche Altershilfe. Dieses Konzept stellt einen Versuch dar, Lebensbedingungen in besonderen Wohnformen zu humanisieren und zu normalisieren (Winter, Gennrich & Haß 2000). 

Es ist anzunehmen, dass die freie Entscheidung für das gemeinschaftliche Wohnen von Bewohner:innen mit Behinderungen nicht in allen gemeinschaftlichen Wohnprojekten gegeben ist. Hinweise darauf ergeben sich daraus, dass einige Bewohner:innen mit Behinderungen in gemeinschaftlichen Wohnprojekten als Einzugsmotivation zuvorderst eine Motivation zum selbstbestimmten Leben nennen und diese von einem fremdbestimmten Leben im Heim abgrenzen. Darüber hinaus gibt es die Befürchtung, dass die Träger der Freien Wohlfahrtspflege über die Etablierung gemeinschaftlicher Wohnformen versuchen, die eigentlich vom Gesetzgeber geforderte strikte Trennung von Lebensunterhalt und Fachleistungen zu durchbrechen und auf diese Weise besondere Wohnformen zu konsolidieren (Jürgens 2014).

An gemeinschaftliche Wohnprojekte werden vor dem Hintergrund eines demographischen Wandels und erwarteten Engpässen in der Versorgung etwa betreuungsbedürftiger Menschen große sozialpolitische Hoffnungen gerichtet. Hier ergibt sich eine Diskrepanz zu empirischen Erkenntnissen, etwa über das Zusammenleben in gemeinschaftlichen Wohnprojekten oder dort tatsächlich geleistete nachbarschaftliche Hilfen (Fedrowitz 2010; Wechuli 2015, 2017). Silke van Dyk und Tine Haubner (2021) kritisieren aus soziologischer Perspektive einen Rückbau des Sozialstaats über die Anrufung von Gemeinschaft, was informelle Sorgearbeit ausnutze, die auf Grundlage weit verbreiteter Sehnsüchte nach Gemeinschaft, direkten sozialen Beziehungen und Solidarität geleistet werde. Diese Entwicklung führe zu einer Deprofessionalisierung Sozialer Berufe wie einer „Überführung sozialer Rechte in soziale Gaben“ (ebd., S. 11), die sich beispielsweise auf das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten (§8 SGB IX) negativ auswirken kann.

Methodisches Vorgehen

In diesem Lehrforschungsprojekt führen geschulte Studierende des Seminars “Gemeinschaftliches Wohnen für Menschen mit Behinderungen zwischen Utopie und Ideologie“ anhand eines teilstandardisierten Leitfadeninterviews (Helfferich 2011) im Rahmen Ihrer Studienleistungen Interviews mit Bewohner:innen gemeinschaftlicher Wohnprojekte (SoSe 2025, WiSe 2025/26) sowie ergänzend mit Fachkräften (SoSe 2026). Ausgewertet werden die Transkriptionen der Interviews anhand der Qualitativen Inhaltsanalyse (Kuckartz/Rädiker 2022). Dabei sind die folgenden Fragestellungen erkenntnisleitend:

  1. Wer entscheidet über den Einzug von Menschen mit Behinderung in gemeinschaftliche Wohnprojekte?
  2. Wie leben Bewohner:innen in gemeinschaftlichen Wohnprojekten zusammen?
  3. Welche nachbarschaftlichen Hilfen leisten Bewohner:innen in gemeinschaftlichen Wohnprojekten untereinander?

Quellen

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (Hg.) (2014): Neues Wohnen. Gemeinschaftliche Wohnformen bei Genossenschaften. Bonn.

Dieckmann, Friedrich; Weweler, Linda & Wenzel, Stefanie (2016). Ambulant unterstütztes Wohnen bei hohem Unterstützungsbedarf. Organisation und Teilhabe in zwei innovativen Wohnsettings. In: Teilhabe 55(2), 62-70.

Fedrowitz, Micha (2010): Gemeinschaft in der Stadt. Das Modell des Mehrgenerationenwohnens. RaumPlanung 149, S. 75-80

Helfferich, Claudia (2011). Die Qualität qualitativer Daten. Manual für die Durchführung qualitativer Interviews. 4. Auflage. Wiesbaden: VS.

Jürgens, Andreas (2018): Trennung von Fachleistung und Lebensunterhalt. Online: www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-e4-2018/ (17.08.2026)

Kuckartz, Udo/Rädiker, Stefan (2022): Qualitative Inhaltsanalyse. Methoden, Praxis, Computerunterstützung. Grundlagentexte Methoden (= Grundlagentexte Methoden), Weinheim, Basel: Beltz Juventa.

van Dyk, Silke & Haubner, Tine (2021). Community-Kapitalismus. Hamburg: Hamburger Edition.

Wechuli, Yvonne (2017). Neighborly Assistance: High Expectations of Multi-generation Cohousing Projects. In Working with older People 21(3), 133-139.

Wechuli, Yvonne (2015) Nachbarschaftliche Hilfen. Hohe Erwartungen an Mehrgenerationenwohnprojekte in der Rechtsform der Genossenschaften. In RaumPlanung. 179(3), 20-26.

Weltgesundheitsorganisation (2005). Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit. Online: www.dimdi.de/dynamic/de/klassi/downloadcenter/icf/endfassung/ (29.04.2016)

Winter, Hans-Peter, Gennrich, Rolf & Haß, Peter (2000): Hausgemeinschaften. Die 4. Generation des Altenpflegeheimbaus. BMG-Modellprojekte Band 8. Köln: Kuratorium Deutsche Altershilfe

Vorträge und Publikationen

7.5.2026 „Gewohnter Alltag für Menschen mit Behinderungen in gemeinschaftlichen Wohnprojekten“, Weiter Wohnen wie gewohnt? Gesellschaftliche Transformation und räumliche Materialisierung des Wohnens, Jahrestagung des Institut für Europäische Urbanistik, Bauhaus-Universität Weimar

20.2.2026: „Gemeinschaftliches Wohnen für Menschen mit Behinderungen zwischen Inklusion und Exklusion“ (mit Carla Krayer), Forschung – Haltung – Aktivismus? Inklusionsforschung zwischen Bildungsutopie und Systemkonformität. 39. Jahrestagung der Inklusionsforschung, Universität Bremen

Leitung

Dr. Yvonne Wechuli

Studentische Mitarbeiter:innen

Carla Krayer, Eliott Hebel, Mareike Breiding, Marija Gross