Projekt "Recht gegen Rechts"

Projekt "Recht gegen Rechts"

Demokratie, Rechtsstaat und ein gleichberechtigtes Leben in Menschenwürde sind keine Selbstverständlichkeit mehr. Rechtsmilitanz und Rechtspopulismus gefährden die Grundlagen unseres Zusammenlebens. Diese Gefahr, das zeigen die Wahlergebnisse, nimmt zu. Dabei sind die nationalistischen Rechten transnational vernetzt. Immer dramatischer gelingt es ihnen, dabei auch die Grenzen des Sagbaren zu verschieben. Insbesondere über ihre Strategie der Selbstverharmlosung verzahnen sich ihre rassistischen, nationalistischen und sexistischen Diskurse um Migration, Sicherheit und Feminismus mit dem konservativen Milieu. Dass dies gelingt, zeigen die vielen rassistischen, homophoben, antisemitischen Ressentiments in Justiz, Verwaltung und Alltag.

Hier setzt das Projekt „Recht gegen Rechts“ an. Wir sind der Auffassung, dass juristische Mittel genutzt werden können und müssen, um diese Tendenzen zurückzudrängen. Es sind die Mittel der Demokratie, des Grundgesetzes, man muss sie in diesen Zeiten nur mehr denn je zielgerichtet und klug einsetzen. Es liegt an Jurist*innen, den Einsatz dieser Mittel einzufordern und, wenn nötig, zu erkämpfen. Und es liegt an einer wachen Öffentlichkeit, diesen Anspruch an den Rechtsstaat zu stellen – und nachdrücklich darauf zu pochen. In dieser Lage ist es wichtig, einer kritischen Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wo die Justiz und Verwaltung ihre Instrumente zur Verteidigung von Demokratie derzeit verstauben und verrosten lassen; wo sie Sensibilität für die Rechte von, nicht nur rassistisch, Marginalisierten vermissen lässt; und auch, wo sie ihrerseits zu einem Teil des Problems wird, indem sie etwa Rassist*innen noch bestärkt oder ihnen scheinbar Argumente liefert.

Dem Projekt geht es aber auch um das Positive – darum, wie in der juristischen Arena erfolgreiche Gegenstrategien aussehen können, um das Recht dort starkzumachen, wo es zivilgesellschaftliche Kräfte beim Kampf gegen rechte Tendenzen unterstützen kann. Diese Beispiele bekannter zu machen, heißt, sie zur Nachahmung zu empfehlen.

Das Projekt „Recht gegen Recht“ hat eine Lehr-, eine Forschungs- und auch eine Transferdimension:

Lehre: Das Fachgebiet bietet regelmäßig Seminare im Kontext „Recht gegen Rechts“ an – zum Beispiel die Lehrveranstaltungen „Recht und Rassismus“ sowie „Rechtes Recht“.

Forschung/Publikationen: Im Bereich der Forschung ist das Fachgebiet seit 2020 am jährlich erscheinenden „Report: Recht gegen Rechts“ beteiligt. Der Report ist als gemeinsames Projekt von Journalist*innen und Jurist*innen ein jährlicher Bericht über den Umgang von Justiz, Verwaltung, Parlamenten und Unternehmen im Hinblick auf rechtspopulistische gesellschaftliche Kräfte.

Transfer: Das Fachgebiet bringt sich in gesellschaftliche Debatten zum Umgang mit Rechtspopulist*innen ein (zum Beispiel im Hinblick auf „rechte Richter*innen“ oder in Sachverständigenanhörungen zu Gesetzesvorhaben, wie dem Entwurf zu einem Disziplinarverfahrensbeschleunigungsgesetz. Zudem plant das Fachgebiet den Aufbau einer Law Clinic „Recht gegen Rechts“, um gemeinsam mit Studierenden und Praktiker*innen im Themenfeld Recht gegen rechts zu intervenieren.