Formvorgaben
Formvorgaben Teilprüfungsleistungen Geschichtsdidaktik
Für allen schriftlichen Leistungen gilt wissenschaftliche Belegpflicht!
Schriftliche Leistungen, die nicht den universitären formalen Anforderungen genügen (zu denen zuallererst eine tadellose Orthographie gehört), werden nicht angenommen.
Plagiate jeglicher Art sind ein Täuschungsversuch und werden als solcher gewertet.
- Bericht SPS [> SPS Praktikumsbericht.pdf]
- Bericht SPS (als Intensivpraktikum) [> Bericht Intensivpraktikum.pdf]
- didaktischer Unterrichtsentwurf [> Didaktischer Entwurf.pdf]
- Hausarbeit fachlich-didaktisch [> Hausarbeit fachlich didaktisch.pdf]
allgemeine Vorgaben für schriftliche Arbeiten:
- Zitierweisen [Zitierweisen.pdf]
