Erkennung von Wirtschaftskriminalität und Versicherungsbetrug (EWV)

Wirtschaftskriminalität und Versicherungsbetrug verursachen einen jährlichen Gesamtschaden in Milliardenhöhe. Um diesem Phänomen entgegenzuwirken, arbeitete im Rahmen des BMBF-geförderten Verbundvorhabens "Erkennung von Wirtschaftskriminalität und Versicherungsbetrug (EWV)" ein interdisziplinäres Team aus Juristen, Informatikern, Wirtschaftswissenschaftlern und Psychologen daran, bestehende Betrugserkennungsverfahren zu optimieren und neue technische Präventions- und Aufdeckungsverfahren zu entwickeln.

Die Universität Kassel, Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht, entwickelte im Rahmen des Teilvorhabens "Datenschutzrechtliche Anforderungen" die datenschutzrechtlichen Vorgaben für die zu erforschenden Technologien und formulierte Vorschläge für eine rechtskonforme Gestaltung und einen rechtskonformen etwaigen späteren Einsatz. Hierdurch wurde zum einen die rechtliche Zulässigkeit der automatisierten Aufdeckungsmechanismen sichergestellt, zum anderen einen Beitrag zur späteren Akzeptanz und wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Verfahren in der Praxis geliefert.

Weitere Rechtsfragen wurden durch die Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) bearbeitet.

Partner des EWV-Verbundvorhabens waren neben der Universität Kassel das Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) als Konsortialführer, die MH Service GmbH, die Fachhochschule Dortmund und das Institut Psychologie & Bedrohungsmanagement.

Weitere Informationen

Projektinfos

Finanzierung:
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Laufzeit:
Januar 2015 - März 2018

Projektverantwortlicher:
Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M.

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M.