Nutzungsvereinbarungen

Für die Nutzung einer Gemüseparzelle auf der Hessischen Staatsdomäne Frankenhausen und am Waldauer Fußweg in Kassel gelten folgende Konditionen:

Leistungen

  • Die Rechte zur Bewirtschaftung, d.h. Pflegen und Beernten einer Parzelle, ab Mitte Mai bis ca. Mitte November, werden mit der Zahlung des Saisonbeitrages auf die Person übertragen (Aktuelle Daten werden jedes Jahr bekanntgegeben).
  • Zum Übernahmetermin stellen wir eine Gemüseparzelle von 40 oder 80 m² mit ca. 30 Gemüse- und Kräuterarten bereit.
  • Ein Grundsortiment an Geräten zur Pflege der Parzelle wird zur Verfügung gestellt
  • Wasser zur Bewässerung ist vorhanden.
  • Informationen zum Gartenbau werden zur Verfügung gestellt.

Bedingungen zur Parzellennutzung

  • Die EG-Öko-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 zum Ökologischen Landbau sind einzuhalten, d.h. insbesondere auf den Einsatz von leichtlöslichem Mineraldünger und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Bei eigenen Saaten und Pflanzungen sind Saatgut und Jungpflanzen aus ökologischer Erzeugung zu verwenden (bei Unklarheiten bitte Rücksprache mit der Projektbetreuerin).
  • Die Hofordnung muß beachtet werden.
  • Es dürfen keine auf Dauer angelegten baulichen Maßnahmen erstellt werden (wie z.B. Parzellenabgrenzungen u.ä.).Die Geräte, die zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen, müssen im sauberen Zustand an den entsprechend vorgesehenen Platz zurückgebracht werden. Für beschädigte Geräte muß aufgekommen werden.

Sonstiges

  • Für selbstmitgebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
  • Für Mißernten, die auf natürliche Bedingungen zurückzuführen sind, kann keine Haftung übernommen werden.
  • Die Anmeldung erfolgt durch die Überweisung des Saisonbeitrags.

Mit der Überweisung des Saisonbeitrages werden die obengenannten Bedingungen anerkannt.