Grundlagen

Wo ist das Promotionsverfahren geregelt?

Die Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen an der Universität Kassel (AB-PromO) regeln das Promotionsverfahren. Alles, was Sie hierzu wissen müssen, steht in der genannten Promotionsordnung. Es gibt darüber hinaus noch Besondere Bestimmungen unseres Fachbereiches, zum Beispiel dazu, welche Doktorgrade verliehen werden oder welche Mindestabschlussnote in der Regel notwendig ist, um als Doktorand:in angenommen werden zu können. Einige Regelungen der Promotionsordnungen bedürfen einer genaueren Auslegung durch den Promotionsausschuss. Entsprechende Beschlüsse des Promotionsausschusses oder auch des Fachbereichsrates des FB 11 sind in die folgenden Antworten eingeflossen.

Am 25.08.2016 ist die Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen in Kraft getreten. Für alle Anträge auf Annahme als Doktorand/in und alle Einreichungen von Dissertationen zur Eröffnung des Hauptverfahrens, die ab dem 25.08.2016 eingehen, gelten die Regelungen der Neufassung von 2016.